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Quarantäne missachtet - Bar in Grenchen vorübergehend geschlossen

In Grenchen SO ist eine Bar geschlossen worden, nachdem sich dort eine Person aufhielt, die ihre Quarantäne missachtete. Der Fall steht im Zusammenhang mit zwei Veranstaltungen vom letzten Wochenende, nach denen rund 280 Personen unter Quarantäne gestellt wurden.

Agentur
sda
05.07.20 - 16:41 Uhr
Politik
Ein Sicherheitsmitarbeiter misst einem Gast in einem Club die Temperatur. (Symbolbild)
Ein Sicherheitsmitarbeiter misst einem Gast in einem Club die Temperatur. (Symbolbild)
KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Das Amt für Wirtschaft und Arbeit kontrollierte in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Solothurn am Samstagabend die Baracoa Bar in Grenchen. Dabei stellten sie fest, dass eine anwesende Person die Quarantänemassnahme missachtete, wie die Staatskanzlei des Kantons Solothurn am Sonntag mitteilte.

Die Bar wurde darauf vorübergehend geschlossen. Die Polizei hatte zuvor einen anonymen Hinweise erhalten, dass in der Bar Anordnungen im Zusammenhang mit Covid-19 missachtet würden. Voraussichtlich wird die Bar am kommenden Dienstag wieder geöffnet, wie Thomas Jud von der Kommunikationsabteilung des Kantons Solothurn am Sonntag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte.

Der Fall steht im Zusammenhang mit Veranstaltungen am vergangenen Wochenende. Eine positiv auf das Coronavirus getestete Person hatte die angeordnete Isolation missachtet und zwei Veranstaltungen im Raum Grenchen besucht. Der Kantonsarzt schickte deshalb am Donnerstagabend rund 280 Menschen in Quarantäne.

Rechtliche Schritte werden geprüft

Die Person, die nun mit der Anwesenheit in der Baracoa Bar ihre Quarantäne missachtete, war an einer der Veranstaltungen präsent. Sie wurde erneut unter Quarantäne gestellt. Die Behörden prüfen rechtliche Schritte gegen die Person.

Ein Missachtung der Quarantänemassnahmen kann gemäss der Staatskanzlei Solothurn rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Laut Epidemiengesetz können Bussen bei Verstössen gegen angeordnete Quarantäne- und Isolationsmassnahmen bei fahrlässigem Verhalten bis zu 5000 Franken und bei vorsätzlichem Verhalten bis zu 10'000 Franken betragen.

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