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Glarus passt seine Covid-19-Verordnung an

Der Kanton Glaurs passt die kantonale Covid-19-Verordnung an die Anpassungen auf Bundesebene an. Der Glarner Regierungsrat genehmigt diese, wie der Kanton mitteilt.

Südostschweiz
02.07.20 - 17:20 Uhr
Politik
Der Kanton Glarus passt die Covid-19-Verordnung an.
Der Kanton Glarus passt die Covid-19-Verordnung an.
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Als Folge der anhaltend tiefen Fallzahlen beschloss der Bundesrat am 19. Juni die weitgehende Aufhebung der Massnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus ab dem 22. Juni. Gleichzeitig beschloss der Bundesrat auch den Ausstieg aus der ausserordentlichen Lage in die neu besondere Lage.

Die Kantone müssen selbstständig Anpassungen an die bundesrechtlichen Bestimmungen veranlassen. So sollen im Kanton Glarus Besuchseinschränkung, Ausflugsverbot, und Isolationspflicht in der Verordnung aufgehoben und – in Bezug auf die Besuchseinschränkungen und die Isolationspflicht – in eine Verfügung des Departements Finanzen und Gesundheit überführt werden, wie der Kanton Glarus mitteilt. Die kantonale Verordnung gelte neu für alle Artikel bis Ende 2020 und trete am 6. Juli in Kraft. 

Im Falle eines Wiederanstiegs von COVID-19

Falls die Infektionszahlen vom Wechsel der ausserordentlichen Lage in die besondere Lage ansteigen, müssen die Kantone und der Bund über Massnahmen zur Wiedereindämmung der Pandemie entscheiden. Damit die Kantone in einem solchen Fall möglichst einheitlich vorgehen könnten, hat die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) zusammen mit der Vereinigung der Kantonsärztinnen und Kantonsärzte (VKS) ein sogenanntes Rebound-Papier erstellt, wie der Kanton Glarus weiter mitteilt. Folgende Punkte sind festgehalten:

  • Die erneute Einführung von einschränkenden Massnahmen wird auf die Tendenz der neuen Fallmeldungen gestützt.
  • Es wird auf die gleitenden Wochenwerte abgestützt, bezogen auf die vorangehenden sieben Tage, gerechnet pro 100'000 Personen.
  • Ein Stufen-Alarmkonzept ist definiert, wobei der Verlauf und nicht die absoluten Werte entscheidend sind.
  • Die Anpassungen der Massnahmen erfolgen etappenweise, situationsgerecht und unter Abwägung der zu erwartenden Konsequenzen.
  • Das Einhalten der Abstands- und Hygiene-Regeln sind zu jedem Zeitpunkt nach wie vor als zwingende Voraussetzung zu betrachten.

Der Kanton Glarus möchte sich im Falle eines Wiederanstiegs an die Indikatoren und Massnahmen des Rebound-Papiers halten, heisst es in der Mitteilung weiter. Der Regierungsrat stimme dem Entwurf des Rebound-Papiers zu. Spätere Entscheide über die Ergreifung von allfälligen Massnahmen oblägen gemäss den gesetzlichen Grundlagen dem Departement Finanzen und Gesundheit. (abr)

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