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Bund und Kantone einigen sich auf kostenlose Corona-Tests

Wer sich auf das Coronavirus testen lassen möchte, soll das ab Donnerstag kostenlos tun dürfen. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden. Er kommt damit einer Forderung der Kantone und der Covid-19-Taskforce nach.

Agentur
sda
24.06.20 - 14:00 Uhr
Politik
Der Bund übernimmt ab Donnerstag die Kosten für Coronatests. Damit soll eine Hürde zur Eindämmung des Virus fallen. (Archivbild)
Der Bund übernimmt ab Donnerstag die Kosten für Coronatests. Damit soll eine Hürde zur Eindämmung des Virus fallen. (Archivbild)
KEYSTONE/APA/APA/ROBERT JAEGER

Mehrere Vertreter, darunter der neue Präsident der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK), der Basler CVP-Politiker Lukas Engelberger, hatten in den vergangenen Wochen ihr Unverständnis über die bisherige Regelung zur Finanzierung der Coronavirus-Tests ausgedrückt. Die Tests wurden bis heute nur bei einem Teil der Patientinnen und Patienten von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen.

Beim anderen Teil gingen die Kosten zulasten der Kantone. Dies führte dazu, dass ein Teil der Patientinnen und Patienten für Franchise und Selbstbehalt aufkommen mussten, während die Tests für andere Menschen gratis waren.

Kein Selbstbehalt mehr für Testpersonen

Diese Ungleichbehandlung hat der Bundesrat nun beseitigt. Neu sollen sämtliche Tests über den Bund finanziert und damit von der Franchise befreit werden. Der Bund übernimmt die Kosten sowohl für Tests auf Infektion mit dem Coronavirus wie auch die serologischen Tests zum Nachweis von Antikörpern.

Den klassischen Corona-Test vergütet der Bund mit einer Pauschale von 169 Franken. Dabei gelten die Testkriterien des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Molekularbiologische Tests werden demnach empfohlen bei allen symptomatischen Personen sowie bei asymptomatischen Personen, die eine Meldung eines Kontakts mit einem Covid-19-Fall durch die Swiss-Covid-App erhalten haben oder die in engem Kontakt zu einer Corona-infizierten Person haben.

Antikörpertest nicht empfohlen

In Testzentren oder Drive-ins übernimmt der Bund die Kosten nur, wenn diese Einrichtungen durch den Kanton oder in dessen Auftrag betrieben werden. Die Corona-Analyse muss von einem Arzt oder einer Ärztin angeordnet werden. Wenn ein Test nur auf Verlangen der betroffenen Person erfolgt, trägt die Patientin oder der Patient die Kosten selbst. Wenn ein Arbeitgeber einen Test verlangt, muss dieser für die Kosten aufkommen.

Die Kosten für serologische Tests übernimmt der Bund nur auf ausdrückliche Anordnung des Kantonsarztes. Serologische Tests werden derzeit vom BAG noch nicht empfohlen. Der Bundesrat sieht für den Antikörpernachweis eine Pauschale von 113 Franken vor.

Unerlässliches Contact Tracing

Heute bestehe die Gefahr, dass sich potenziell infizierte Menschen aus Kostengründen gegen einen Test entschieden, schreibt der Bundesrat. Das sei schlecht. Der Bund wolle rasch auf einen allfälligen Wiederanstieg der Fallzahlen reagieren können.

Das BAG hat zu diesem Zweck seine Beprobungsstrategie angepasst. Neu solle so viel getestet werden wie möglich und sinnvoll sei. Es sei «ein engmaschiges Monitoring» nötig. Wichtigstes Element zur Unterbrechung von Infektionsketten sei ein rigoroses Contact Tracing mit breit angelegten Tests auf das Coronavirus.

Die Kantone begrüssten den heutigen Entscheid. Damit würden Hürden abgebaut und die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teststrategie geschaffen, schrieb die GDK umgehend auf dem Kurznachrichtendienst Twitter.

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