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Der Digitale Schub kann Fahrt aufnehmen

Um die Bundesvorgaben einhalten zu können, trägt der Bündner Grosse Rat die Junisession in die Stadthalle aus. Wie von jeder Session tickern wir auch aus dem Exil für Euch. Am vierten Tag gibt es zahlreiche Anfragen. Dabei ging es auch um den Wolf, um eine Teilrevision des Waldgesetzes und und um die digitale Transformation.

Philipp
Wyss
18.06.20 - 18:01 Uhr
Politik

Ticker

Am vierten Tag der Junisession hat der Grosse Rat:

  • Die Fragestunde bestritten
  • Mitglieder in verschiedene Kommissionen gewählt
  • Den Antrag auf Direktbeschluss für die Standesinitiative zur Einführung der Individualbesteuerung überwiesen
  • Die Teilrevision des kantonalen Waldgesetzes beraten
  • Das Gesetz zur Förderung der digitalen Transformation in Graubünden diskutiert

Die Session wird am Freitag ab 8.15 Uhr fortgesetzt. Die Junisession ist wegen der Verlagerung in die Stadthalle nicht öffentlich. Wie bei jeder Session tickern wir auch von der Junisession für Euch.

Die Digitale Transformation kann beginnen

Knapp vor 18 Uhr ist das Gesetz zur Förderung der digitalen Transformation durchberaten. Jetzt geht es noch um diverse Anträge. Die FDP ist mit der Umsetzung nicht einverstanden und wird einzelne Anträge ablehnen und einige Aufträge nicht abschreiben. Trotz dem Widerstand der Liberalen wurde den Anträgen mit 74:16 Stimmen bei 0 Enthaltungen zugestimmt. Kommissionspräsident Reto Loepfe (CVP, Rhäzüns) dankt der Regierung und der Kommission.

Standespräsident Alessandro Della Vedova (CVP, Poschiavo) attestiert dem Parlament erneut gute Arbeit und schliesst den vierten Tag der Junisession.

Detailberatung hat begonnen

Nach der Pause beginnt die Detailberatung des Gesetzes zur Förderung der digitalen Transformation. Das neue, befristete Gesetz enthält die nötigen Bestimmungen zur Bildung eines Rahmenverpflichtungskredits von 40 Millionen Franken und regelt die Grundsätze zur Verwendung des Kredits, um die digitale Transformation im Kanton Graubünden zu fördern. Dazu soll auch ein Fachgremium eingerichtet werden, das mit verschiedenen Aufgaben betraut wird.

Das vielleicht älteste Pissoir Graubündens befindet sich in der Churer Stadthalle und wird diese Woche von den Grossräten genutzt.
Das vielleicht ältesten Pissoirs Graubündens befinden sich in der Churer Stadthalle und wird diese Woche von den Grossräten genutzt.

Kaffee, aber mechanisch

Nach einer langen Diskussion um den Rückweisungsantrag über das Gesetz zur Förderung der digitalen Transformation schlägt Standespräsident Alessandro Della Vedova (CVP, Poschiavo) vor, eine Pause einzuschalten. Den Kaffee gibts nicht digital, sondern mechanisch.

Rückweisungsantrag der FDP deutlich abgelehnt

Die Liberalen sind mit dem Gesetz zur Förderung der digitalen Transformation in Graubünden nicht zufrieden. Grossrat Rudolf Kunz (FDP, Chur) äusserte sich bereits vor der Mittagspause dahingehend. Grossrätin Vera Stiffler (FDP, Chur) wies ebenso auf die Notwendigkeit hin wie Lorenz Alig (FDP, Pigniu). Für beide ist das Gesetz aber zu wenig konkret umschrieben. Die FDP will das Gesetz zurückweisen.

Lukas Horrer (SP, Chur) konterte diese Haltung und sagte, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nichts Konkretes vorliegen könne. Horrer akzeptiert diesen Standpunkt zwar, bedauert aber, dass das neue Gesetz Gegenwind der FDP erfährt. Horrer: «Das sei eben Liberal, von gestern». Jürg Kappeler (GLP, Chur) äusserte sich für einen längst benötigten Schub in diesem Bereich. Grossrat Michael Pfäffli (FDP, St. Moritz) konterte diese Kritik und sprach von einem bürokratischen Akt, der dem Kanton wenig bringen würde. «Ich bin für Eintreten, werde mir aber erlauben, das Gesetz in der Schlussabstimmung abzulehnen», so Pfäffli. Dem gegenüber sagte Grossrat Tobias Rettich (SP, Untervaz): «Dass es Teile der FDP sind, die bei diesem Thema auf die Bremse treten, überrascht mich.» Die FDP Schweiz hat mit Blick auf die Corona-Krise erst kürzlich dazu aufgefordert, ein eigenes Digitalministerium einzurichten.

Grossrat Urs Marti (FDP, Chur) forderte Konzepte für die 40 auszugebenden Millionen Franken. Er warnte davor, dass man mit diesem Gesetz Zuschauer bleibe, einzelne Unternehmen zufälligerweise unterstütze, wenn das Unternehmen sich ebenfalls an den Kosten beteilige. «Sie kennen das vom Wirtschaftsförderungsgesetz. Und sie laufen Gefahr, dass sie 40 Millionen ausgeben, die dann fehlen, wenn ein anderes, wenn ein vielleicht besseres Projekt vorliegt.» Marti sprach mit Blick in Richtung SP-Fraktion von sorgfältiger Finanzpolitik und widersprach der Behauptung, dass sich die FDP gegen die Digitalisierung stelle.

Danach lag der Ball wieder bei SP-Horrer: «Ich bin für einen unternehmerischen Staat. Wir stehen vor einer Rezession. Wir bezahlen Negativzinsen, weil wir Millionen Eigenkapital haben. Vor diesem Hintergrund scheint es mit angebracht, in die Hosen zu steigen und kräftig zu investieren. Wann, wenn nicht jetzt?», fragte Horrer. Und: «Zwei Jahren nach dem ersten Auftrag stehen wir hier, ohne genauen Zweck, ohne genaues Ziele. Wo war die FDP denn in den vergangenen zwei Jahren», fragte Horrer. Dem doppelte Jan Koch (SVP, Chur) nach, als er Thomas Watson zitierte: «Ich glaube, dass es weltweit einen Markt für vielleicht fünf Computer geben wird.» Dies sagte Watson vor 70 Jahren. «Oder die Bündner FDP heute», fragte Koch. Dass wir bei diesem Gesetz einen oder mehrere schwarze Punkte sehen, sei so und sei normal. Die meisten von uns sind analog erzogen worden. Digitalisierung sei aber etwas anderes, bedeute vernetztes Denken, sagte Koch. 

Nach dem gemeinsamen Nenner zwischen SP und SVP am Mittwoch in der Kantonsgerichtsdebatte sind sich die beiden Polparteien auch am Donnerstag beim Gesetz zur Förderung der digitalen Transformation in Graubünden einig.

Regierungsrat Marcus Caduff (CVP, Morissen) fasste die Diskussion zusammen und sagte, dass alle die Digitalisierung wollen – die FDP allerdings nicht so, wie mit dem vorliegenden Gesetz vorgeschlagen. Aber wie sie die Digitalisierung wolle, das habe die FDP nicht gesagt, so Caduff weiter. «Ich bin der Letzte, der sich dagegen sträuben würde, die Infrastruktur sei kantonale Sache. Aber ich glaube nicht, dass ich im Rat dafür eine Mehrheit finden würde», so Caduff.

Eintreten ist unbestritten und beschlossen. Letztlich wird der Rückweisungsantrag der FDP mit 84:29 Stimmen bei 1 Enthaltung abgewiesen.

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Der Rat diskutiert den Digitalisierungsschub

Die Mittagspause ist beendet. Und das Bündner Parlament debattiert weiter über das Gesetz zur Förderung der digitalen Transformation in Graubünden.

Im Geschäftsverzeichnis für die Augustsession 2018 waren zur Behandlung unter anderem der SP-Fraktionsauftrag betreffend Finanzierung von Digitalisierungsvorhaben (Infrastruktur und weitere Bereiche) sowie der SVP-Fraktionsauftrag betreffend Sonderkredit für eine Digitalisierungsoffensive zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts und Förderung der Digitalisierung traktandiert.

Anlässlich der Debatte wurde der Fraktionsauftrag der SP aufgrund eines Änderungsantrags von Grossrat Tino Schneider (CVP, Chur) in abgeänderter Form der Regierung überwiesen. Der Auftrag lautet: Die Unterzeichnenden beauftragen deshalb die Regierung, die nötigen Grundlagen zu schaffen, damit ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 40 Millionen Franken für einen Digitalisierungsschub in Graubünden zur Verfügung gestellt wird. In der Folge zog Grossrat Jan Koch (SVP, Chur) den Fraktionsauftrag der SVP zurück.

Im Kontext mit der digitalen Transformation sind drei weitere Aufträge des Grossen Rats zu erwähnen:

  • Der Grosse Rat überwies in der Oktobersession 2016 einen Auftrag «Digitales Graubünden» im Sinne der Erwägungen in der Antwort der Regierung. Die vom Kanton beauftragte Fachhochschule Graubünden ermittelte in der Folge die Situation der Breitbanderschliessung, untersuchte den Stand der digitalen Transformation, und definierte die Rolle des Kantons zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die digitale Transformation. Daraufhin wurde erkannt, dass Graubünden im Vergleich zur Schweiz Defizite bei der Erschliessung mit Ultrahochbreitband (UHB, über 100 Mbit/s Downloadrate) aufweist. In der Folge erarbeitete der Kanton unter Beizug einer externen Expertengruppe ein Förderkonzept zur Erschliessung der Regionen mit UHB, welches von der Regierung 2018 genehmigt wurde. Im zweiten Bericht der FHGR «Digitale Transformation in Graubünden» vom Februar 2018 wurde analysiert, wie Bündner Unternehmen die digitale Transformation bewältigen, welche Entwicklungen zu erwarten sind, und welche Schwierigkeiten sowie Herausforderungen sich den Unternehmen bei der digitalen Transformation stellen. Zudem wurden im Sinn von Empfehlungen die wichtigsten strategischen Aktionsfelder definiert, in denen Graubünden die Bedingungen für die digitale Transformation im Kanton verbessern kann.
  • In der Junisession 2016 wurde die Regierung infolge der Überweisung eines Auftrags betreffend freies WLAN beauftragt, ein Konzept für die Umsetzung von kostenlosem und zugangsfreiem WLAN im bewohnten öffentlichen Raum zu erstellen und es in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und weiteren interessierten Partnern aufzubauen und rasch voranzutreiben. So werden die Regionen und Gemeinden bei ihrer Bedürfnisabklärung darüber befinden müssen, inwieweit sie ein öffentliches WLAN aufbauen möchten. Daneben ist beim Departement für Volkswirtschaft und Soziales ein Leitfaden für jene Gemeinden in Erarbeitung, welche sich vertieft mit der Thematik auseinandersetzen und den Aufbau eines öffentlichen WLAN prüfen möchten.
  • In der Oktobersession 2014 wurde ein Auftrag betreffend Führung von Informatikmittelschulen in Graubünden im Rahmen der Beratung der Teilrevision des Gesetzes über die Mittelschulen behandelt. Die Einführung einer gesetzlichen Grundlage zur Führung von Informatikmittelschulen an den privaten Mittelschulen wurde vom Grossen Rat abgelehnt. Anlässlich der Beratung der Totalrevision des Mittelschulgesetzes in der Oktobersession 2018 wurde die Informatikmittelschule erneut diskutiert. Dabei wurden die rechtlichen Grundlagen zur Möglichkeit der Führung einer Informatikmittelschule an den Mittelschulen angenommen.
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Mittagspause

Der Grosse Rat ist aus der Stadthalle ausgeschwärmt und befindet sich in der Mittagspause. Wir melden uns anschliessend mit dem Ticker zurück. An Guata!

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Der oberste Bündner hat das Wort wieder

Standesvizepräsident Martin Wieland (FDP, Trins) gibt nach der Gesetzesberatung die Ratsführung zurück an Standespräsident Alessandro Della Vedova (CVP, Poschiavo). Für den bald 50-Jährigen ist es die letzte Session als oberster Bündner.

Nun kommt das Parlament zur Beratung des Gesetzes zur Förderung der digitalen Transformation. Der Grosse Rat hat in der Augustsession 2018 die Regierung beauftragt, die nötigen Grundlagen zu schaffen, damit ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 40 Millionen Franken für einen Digitalisierungsschub in Graubünden zur Verfügung gestellt werden kann. Die Regierung schlägt ein neues, befristetes Gesetz vor, welches die Bestimmungen zur Bildung dieses Verpflichtungskredits enthält und regelt, wie der Kredit zu verwenden ist. Zudem werden in diesem Gesetz die Grundsätze zur Förderung der digitalen Transformation und zur Finanzierung von Digitalisierungsvorhaben verankert. Wie Kommissionspräsident Reto Loepfe (CVP, Rhäzüns) erläutert, soll dazu eine Fachkommission als Verein mit verschiedenen interessierten Kreisen und Akteuren gebildet werden. Covid-19 ist zu einem Treiber der Digitalisierung geworden, sagt Loepfe. Und sie zeige die aktuelle Lage in Graubünden schonungslos auf.

Trockenheit 2011
Trockenheit in Graubuenden im April 2011. Blick in einen Wald bei Domat Ems. Bild Marco Hartmann / 26.4.2011
Marco Hartmann

Weiter geht es mit dem Waldgesetz

Die Pause ist beendet. Jetzt geht es um die Teilrevision des kantonalen Waldgesetzes. Dieses ist seit 2013 in Kraft. Die gesetzlichen Regelungen haben sich in der Praxis bewährt, es besteht jedoch in einzelnen Bereichen ein Handlungs- beziehungsweise Anpassungsbedarf. Zum einen hat der Umgang mit Naturgefahren evident an Bedeutung gewonnen, weshalb die gelebte und bewährte Zuständigkeitsordnung klarer gesetzlich verankert werden soll. Zum anderen gilt es, die neuen bundesrechtlichen Vorgaben bezüglich der Bekämpfung von Schadorganismen umzusetzen. Die Teilrevision bietet schliesslich die Gelegenheit, weitere Regelungen und deren Vollzug zu erleichtern. Es ist geplant, die Teilrevision per 1. Januar 2021 in Kraft zu setzen.

Grund für die Teilrevision sind Veränderungen im Umgang mit Naturgefahren, die Handlungsbedarf im Bereich des Naturgefahrenmanagements unumgänglich machen. Gemeinden, Blaulichtorganisationen und kantonale Behörden befinden die Zuständigkeitsordnung im Gesetz als ungenügend. Zwar funktioniert das integrale Risikomanagement, wie verschiedene Grossereignisse (Murgänge Val Parghera, Bergsturz Pizzo Cengalo) oder der Umgang mit Gefahrenlagen (Rutschung Brienz) gezeigt haben. Es besteht jedoch Handlungsbedarf, das integrale Risikomanagement gesetzgeberisch auf fundierten rechtlichen Grundlagen zu vervollständigen. Weiter ist am 1. Januar 2017 das teilrevidierte Bundesgesetz über den Wald in Kraft getreten. Diese Umsetzung erfordert eine Anpassung im kantonalen Waldgesetz. Wie Regierungsrat Mario Cavigelli (CVP, Domat/Ems) vor der Eintretensdebatte sagt, ist in Graubünden jede fünfte Person durch eine Naturgefahr gefährdet, also 40'000 Personen.

Eine Anpassung im Gesetzestext verlangt Grossrat Leonhard Kunz (FDP, Fläsch), damit nicht nur private Waldeigentümer, sondern die Öffentlichkeit Waldschäden verhindern und beheben soll. In der Vernehmlassung heisst es identisch zum Bundesrecht: Die Waldeigentümer sowie Inhaber von Bäumen, Sträuchern, weiteren Pflanzen, Kulturen, Pflanzenmaterial, Produktionsmitteln und Gegenständen, die von Schadorganismen befallen sind, befallen sein könnten oder selbst Schadorganismen sind, sind verpflichtet, Waldschäden zu verhindern und zu beheben. Kommissionspräsident Emil Müller (BDP, Susch) und Regierungsrat Mario Cavigelli (CVP, Domat/Ems) verweisen in ihren Antworten auf das Bundesrecht, das vollzogen werden müsse. «Der Kanton ordnet die erforderlichen Massnahmen zur Verhütung und Behebung von Schäden an und überwacht deren Vollzug. Im Unterlassungsfall kann er die Ersatzvornahme durch Dritte auf Kosten der Pflichtigen anordnen». Laut Cavigelli beispielsweise durch den Kanton. «Mit dem Anpassungsvorschlag ändert sich materiell nichts, der Gesetzestext ist einfach weniger deutlich», so Cavigelli. Und er empfiehlt, bei der Botschaft zu bleiben. Diesem Anliegen folgte der Rat mit 62:44 Stimmen.

Schliesslich wird der Teilrevision des kantonalen Waldgesetzes mit 105:1 Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.

Gemäss Schweizerischem Landesforstinventar sind 30 Prozent der Gesamtfläche Graubündens mit Wald bedeckt. Zur Waldfläche von 209'800 Hektaren werden der Wald und der Gebüschwald gezählt. Eigentümer des Waldes sind mit 85 Prozent die Gemeinden. Privatwald ist mit 15 Prozent deutlich weniger verbreitet als im schweizerischen Durchschnitt. Der Wald ist Erholungsraum für Menschen und Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Er dient als Schutz vor Naturgefahren und liefert den Rohstoff Holz.

Junisession 2020 Grosser Rat Grossrat Bündner Parlament Stadthalle Chur Kaffee Kaffeepause
Zwei Grossräte während der Vormittagspause beim Kaffee.
OLIVIA AEBLI-ITEM

Kaffeepause

Standesvizepräsident Martin Wieland (FDP, Trins) schickt die Grossräte in die erste Pause des Tages.

Wegen Covid-19 findet die Junisession in der Churer Stadthalle statt. Dabei wurde auf genügend Abstand zwischen den Parlamentariern geachtet. In der Kaffeepause kommen sich die Grossräte aber immer wieder nahe, weshalb Wieland erneut auf die Abstandsregeln aufmerksam gemacht hat.

Wir melden uns nach der Pause zurück.

Philipp Wyss ist Chefredaktor der gemeinsamen Redaktion der Zeitung «Südostschweiz» und der Internetseite «suedostschweiz.ch». Damit zeichnet er für das Team und für den Inhalt dieser Produkte verantwortlich. Mehr Infos

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