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Unterstützung für Bündner Richter naht

Die Regierung gibt den Entwurf für eine Teilrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes zur Vernehmlassung frei. Dadurch sollen die Bündner Gerichte durch die Zuwahl von ausserordentlichen Richterinnen und Richtern entlastet werden.

Südostschweiz
11.06.20 - 10:16 Uhr
Politik
Kantonsgericht Kanton Graubünden Poststrasse Chur
Der Eingang des Kantonsgerichts vom Kanton Graubünden an der Poststrasse Chur.
OLIVIA ITEM / OLIVIA AEBLI-ITEM

Aktuell kennt das Bündner Recht keine Möglichkeit, um die Richterstellen am Kantons- oder Verwaltungsgericht vorübergehend aufzustocken, zum Beispiel wenn ein Richter oder eine Richterin für mehrere Monate ausfällt, oder wenn es ausserordentlich viel zu tun gibt.

Der Grosse Rat hat deswegen in der Junisession 2019 die Regierung beauftragt, einen Vorschlag auszuarbeiten, der diese Gesetzeslücke schliesst. Die Regierung gebe den Entwurf für eine entsprechende Teilrevision nun zur Vernehmlassung frei, heisst es in einer Mitteilung des Kantons.

Ein ausserordentliches Instrument

Die Zuwahl von ausserordentlichen Richterinnen oder Richtern sei ein ausserordentliches Instrument, schreibt die Regierung weiter. Es diene dazu, einen vorübergehenden Mehrbedarf an Richterinnen beziehungsweise Richtern an den Bündner Gerichten zu decken. Eine solche Zuwahl solle nach dem Vorschlag der Regierung einerseits möglich sein, wenn eine Richterin oder ein Richter infolge der Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder aus anderen persönlichen Gründen voraussichtlich für mehrere Monate an der Ausübung des Amtes gehindert ist.

Andererseits sollen ausserordentliche Richterinnen und Richter für höchstens zwei Jahre gewählt werden können, wenn ein Gericht ansonsten nicht mehr in der Lage ist, Rechtsstreitigkeiten innert angemessener Frist zu erledigen, oder ein solcher Zustand infolge einer ausserordentlichen Zunahme der Arbeit einzutreten drohe. (mma)

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