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Anti-Israel-Bewegung erzielt Teilerfolg vor Menschenrechtsgericht

Aktivisten der antiisraelischen Bewegung BDS in Frankreich haben vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einen Teilerfolg erzielt.

Agentur
sda
11.06.20 - 16:35 Uhr
Politik
Eine Demonstrantin hält ein Schild mit einer Protestparole während eines Protests gegen die Pläne Israels, Teile des Westjordanlandes zu annektieren. Foto: Sebastian Scheiner/AP/dpa
Eine Demonstrantin hält ein Schild mit einer Protestparole während eines Protests gegen die Pläne Israels, Teile des Westjordanlandes zu annektieren. Foto: Sebastian Scheiner/AP/dpa
Keystone/AP/Sebastian Scheiner

Die Verurteilung der Aktivisten wegen eines Aufrufs zum Boykott israelischer Supermarktprodukte habe gegen das Recht auf freie Meinungsäusserung verstossen, teilte der EGMR am Donnerstag in Strassburg mit. Die Aktivisten des «Collectif Palestine 68», das zur BDS-Bewegung gehört, seien in dieser Hinsicht zu Unrecht kriminalisiert worden. Frankreich muss den Aktivisten deshalb eine Entschädigung von jeweils 7380 Euro zahlen.

Die elf Aktivisten waren 2009 und 2010 zweimal in einen Supermarkt in Ostfrankreich gegangen, hatten mutmasslich israelische Produkte in Einkaufswagen gesammelt und Flugblätter verteilt, in denen die Kunden aufgefordert wurden, diese nicht zu kaufen. Die Aktivisten waren EGMR-Unterlagen zufolge dem Aufruf palästinensischer Nichtregierungsorganisationen gefolgt, israelische Produkte zu boykottieren, bis Israel seine Armee aus den Palästinensergebieten abzieht und palästinensischen Flüchtlingen erlaubt wird, in das Gebiet zurückzukehren. BDS steht für Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen.

Französische Gerichte entschieden, dass diese Aktionen eine Anstiftung zur wirtschaftlichen Diskriminierung darstellten. Die Aktivisten wurden zu Entschädigungszahlungen an antirassistische und pro-israelische Gruppen verurteilt. Die Entscheidung auf Grundlage eines französischen Gesetzes, das den Aufruf zu wirtschaftlicher Diskriminierung verbietet, habe nicht gegen die Rechte der Aktivisten verstossen, so der EGMR. Jedoch hätten die französischen Richter nicht angemessen geprüft, ob in diesem Fall nicht das Recht auf freie Meinungsäusserung verletzt worden sei. Die Aktionen der Aktivisten hätten «eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse» betroffen.

Das Gerichtsurteil sei «ein entscheidender Sieg für die Meinungsfreiheit», teilte die BDS-Bewegung mit. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International nannte die Entscheidung einen «wichtigen Präzedenzfall». Israels Strategieministerium sprach dagegen von einer «ignoranten und fehlgeleiteten Entscheidung». Das Gericht habe einer Bewegung in die Hände gespielt, die «bekannt für ihren Antisemitismus und ihre Aufrufe zur Zerstörung Israels» sei.

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