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Militärjustiz klagt Team-Leiter nach Seilbahnkamera-Kollision an

Die Schweizer Militärjustiz hat Anklage gegen den früheren Team-Leiter der PC-7-Kunstflugstaffel erhoben. Eines seiner Flugzeuge hatte 2017 bei der Ski-WM in St. Moritz mit einem Flügel ein Seil einer TV-Kamera touchiert.

Südostschweiz
05.06.20 - 09:36 Uhr
Politik

Dem Team-Leiter der Staffel werden Missbrauch und Verschleuderung von Material, Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen sowie Nichtbefolgung von Dienstvorschriften vorgeworfen, wie die Militärjustiz am Freitag mitteilte. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Auch beim Piloten des Flugzeugs, das das Zugseil touchiert hatte, war untersucht worden, ob er sich wegen fahrlässiger Verschleuderung von Material und Verletzung von Dienstvorschriften verantworten müsse. Dieses Strafverfahren wurde nun aber vom Auditor eingestellt.

Grosses Glück

Das Flugzeug der Kunstflugstaffel PC-7 Team hatte bei einer Flugvorführung am 17. Februar 2017 im Rahmen der Ski-WM in St. Moritz mit einem Flügel das Zugseil einer SRF-Seilbahnkamera touchiert. Das Seil riss und die Kamera stürzte in den Zielraum vor der Zuschauertribüne. Verletzt wurde niemand.

Das durchtrennte Zugseil wurde in Richtung Sesselbahn geschleudert, beschädigte die Plexiglas-Haube eines Sessels und verfing sich. Die Sicherheitseinrichtung schaltete die Anlage automatisch aus und der Betrieb der Sesselbahn wurde während 20 Minuten unterbrochen.

Der PC-7-Flieger konnte selbstständig in Samedan landen - er wurde durch die Kollision jedoch am Flügel beschädigt. Die Reparatur kostete rund 75'000 Franken. Der Schaden an der Aufhängevorrichtung für die Kamera, an der Kamera selbst sowie dem nahegelegenen Sessellift betrug mehrere Hunderttausend Franken.

Der Untersuchungsrichters der Militärjustiz war 2018 zum Schluss gekommen, «dass die vom Team-Leader in der Planung vorgegebene minimale Flughöfe für die gesamte Vorführungszone mutmasslich zu tief gewählt worden sei».

Zudem habe die Sicherheitsmarge gefehlt: Das Flugmanöver sei mit einem zu geringen Abstand zur Kamera-Aufhängung durchgeführt worden, obwohl diese und auch deren Höhe bekannt gewesen seien.

Ausserdem bemängelte der Untersuchungsrichter die in diesem Fall anwendbaren Vorschriften des Handbuchs für den Flugbetrieb der Schweizerischen Luftwaffe. Diese seien bezüglich der Festlegung der minimalen Flughöhen bei unmarkierten oder schlecht sichtbaren Hindernissen nicht ausreichend eindeutig formuliert.

Aufgrund des Schlussberichts des Untersuchungsrichters eröffnete die Militärjustiz 2018 eine Voruntersuchung gegen die zwei Piloten. Diese ist mit der Einstellung des Verfahrens gegen den Piloten und der Anklage gegen den Team-Leader nun abgeschlossen, wie Georg Fritz, Mediensprecher der Militärjustiz, auf Anfrage sagte. Der Verhandlungstermin vor dem Militärgericht sei noch nicht bekannt. (so/sda)

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