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Beschwerde geht direkt ans Verwaltungsgericht

Die Beschwerde von drei Umweltverbänden gegen das Bauvorhaben der Sportbahnen Elm geht direkt an das Glarner Verwaltungsgericht und überspringt den Regierungsrat.

Südostschweiz
04.06.20 - 10:01 Uhr
Politik
Die Beschwerde gegen das Bauvorhaben der Sportbahnen Elm geht direkt an das Glarner Verwaltungsgericht.
Die Beschwerde gegen das Bauvorhaben der Sportbahnen Elm geht direkt an das Glarner Verwaltungsgericht.
ARCHIV

Gegen den Beschluss des Gemeinderates Glarus Süd zur Bewilligung des Ausbaus der Beschneiungsanlagen in Elm wurde von drei Umweltverbänden Beschwerde eingereicht. Die Beschwerde wird nicht vom Regierungsrat behandelt, sondern mittels einer Sprungbeschwerde direkt an das Glarner Verwaltungsgericht weitergeleitet, wie der Kanton Glarus mitteilt.

Leerlauf vermeiden

Mit der Sprungbeschwerde soll das Anliegen rascher und schneller behandelt werden können, weil ansonsten Verfahrensleerläufe absehbar seien, heisst es. Neben dem Vorsteher des Departements Bau und Umwelt als Vorinstanz seien weitere Mitglieder des Regierungsrates in das Projekt involviert. Im Rahmen der Beschlussfassung über die vorliegende Beschwerde hätten mindestens zwei Regierungsratsmitglieder in den Ausstand zu treten, womit die Beschlussfähigkeit gefährdet würde. (abr)

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