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Vollständige Reisefreiheit im Schengen-Raum bis spätestens 6. Juli

Bis spätestens am 6. Juli will der Bundesrat die Personenfreizügigkeit und Reisefreiheit im gesamten Schengen-Raum wieder vollständig herstellen. Schon vom 8. Juni an werden die Einreisebeschränkungen weiter gelockert. Die Stellenmeldepflicht wird wieder aktiviert.

Agentur
sda
27.05.20 - 15:00 Uhr
Politik
Die Grenze zwischen Oberriet und Meiningen in Österreich: Schon Anfang Juli soll die Reisefreiheit und Personenfreizügigkeit im gesamten Schengen-Raum wieder hergestellt sein. (Archivbild)
Die Grenze zwischen Oberriet und Meiningen in Österreich: Schon Anfang Juli soll die Reisefreiheit und Personenfreizügigkeit im gesamten Schengen-Raum wieder hergestellt sein. (Archivbild)
KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Insbesondere können Schweizer Unternehmen ab dem 8. Juni wieder dringend benötigte Arbeitskräfte aus dem EU/Efta-Raum rekrutieren, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Zudem wird die vorübergehend ausgesetzte Stellenmeldepflicht wieder aktiviert, damit inländische Stellensuchende bei der Bewerbung einen zeitlichen Vorsprung haben.

Wie bereits angekündigt, wird der Bundesrat die Grenzöffnungen zwischen der Schweiz, Deutschland, Frankreich und Österreich am 15. Juni definitiv veranlassen, wie es weiter hiess. Damit werde die Reisefreiheit und die Personenfreizügigkeit zwischen diesen vier Ländern wieder vollständig hergestellt.

Grenzöffnung nach Italien noch offen

Für eine Aufhebung der Grenzkontrollen mit Italien am 3. Juni sei es zu früh, findet der Bundesrat. Er will diesen Schritt mit Italien sowie allfällige begleitende grenzsanitarische Massnahmen in den kommenden Wochen mit Italien sowie weiteren Nachbarländern Italiens koordinieren. Dabei wird insbesondere auch das Tessin miteinbezogen.

Sofern es die epidemische Lage zulässt, beabsichtigt der Bundesrat, die Einschränkungen bei der Einreise in die Schweiz und bei der Zulassung zum Arbeitsmarkt und zum Aufenthalt ab Mitte Juni bis spätestens 6. Juli für alle Schengen-Staaten aufzuheben.

Familiennachzug wieder vollständig möglich

Zahlreiche Lockerungen hat der Bundesrat ab dem 8. Juni auch für den Migrationsbereich beschlossen. Die Kantone können wieder alle Gesuche um eine Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung von Erwerbstätigen aus einem EU- oder Efta-Staat bearbeiten. Auch Gesuche für Arbeitskräfte aus Drittstaaten werden wieder bearbeitet.

Alle Personen mit einer Niederlassungs-, Aufenthalts- oder Kurzaufenthaltsbewilligung sowie vorläufig Aufgenommene dürfen wieder Familienmitglieder nachziehen. Auch Schüler und Studierende dürfen ab dem 8. Juni wieder einreisen.

Quarantänemassnahmen möglich

Die Kantone bearbeiten auch wieder Gesuche um eine Kurzaufenthaltsbewilligung von Personen, die eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft eingehen wollen mit einer Schweizer Staatsangehörigen oder mit einem ausländischen Staatsangehörigen mit Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung.

Für bestimmte Personengruppen, die aus Risikostaaten einreisen, kann das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) grenzsanitarische Massnahmen wie Temperaturmessungen, Gesundheitsfragebögen oder Quarantänemassnahmen anordnen. Die Kanalisierung von Passagierflügen aus dem Ausland an den Flughäfen Zürich, Genf und Basel wird aufgehoben.

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