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Alkoholausschank und -verkauf auf Autobahnraststätten ab 2021

Ab 2021 dürfen auf Autobahnraststätten alkoholische Getränke ausgeschenkt und verkauft werden. Bis 12-Jährige dürfen künftig mit dem Velo auf dem Trottoir fahren. Und wer auf Autobahnen im Notfall keine Rettungsgasse bildet, wird gebüsst.

Agentur
sda
20.05.20 - 14:43 Uhr
Politik

Diese und viele weitere Anpassungen von Verkehrsregeln und Signalisationsvorschriften hat der Bundesrat am Mittwoch verabschiedet, wie es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Strassen (Astra) heisst. Die Änderungen treten auf den 1. Januar 2021 in Kraft und erfolgen teilweise auf Geheiss des Eidgenössischen Parlaments.

Im Herbst 2017 hatte das Parlament beschlossen, den Alkoholverkauf auf Raststätten zu erlauben. Das Verbot gilt seit über 50 Jahren. Das Alkoholausschankverbot auf Autobahnraststätten war 1964 zusammen mit einer Promillegrenze eingeführt worden.

Zu den neuen Regeln ab 2021 gehört auch eine sogenannte Reissverschlusspflicht, wenn Fahrspuren abgebaut werden. Die Automobilisten müssen die Fahrzeuge auf der abgebauten Spur einschwenken lassen. Damit soll die gängige Unsitte verhindert werden, dass viele Verkehrsteilnehmende zu früh auf die verbleibende Spur wechseln und damit einen besseren Verkehrsfluss verhindern. Wer das Reissverschlussprinzip missachtet, wird gebüsst.

Reissverschlussprinzip und Rettungsgassen

Das gleiche droht Autolenkern, welche die Bildung einer Rettungsgasse verunmöglichen. Wer nicht genügend Platz für Rettungsfahrzeuge freilässt, bezahlt künftig ebenfalls eine Busse.

Rechtsvorbeifahren ist ab Anfang nächsten Jahres auch erlaubt, wenn sich auf dem linken oder bei dreispurigen Autobahnen auf dem mittleren Fahrstreifen eine Kolonne gebildet hat. Rechtsüberholen und unmittelbares Einschwenken danach bleibt verboten und wird ebenfalls gebüsst.

Wer mit einem Personenwagen bis 3,5 Tonnen Gewicht einen Anhänger zieht, darf neu 100 statt wie bisher nur 80 Stundenkilometer schnell fahren. Für Blutspendedienste mit ihren schweren Motorwagen über 35 Tonnen werden Nacht- und Sonntagsfahrverbot, für Veteranenfahrzeuge das Sonntagsfahrverbot aufgehoben.

Auf Trottoirs wird es enger

Kinder bis 12 Jahre dürfen gemäss den angepassten Regeln mit ihrem Velo auf dem Trottoir fahren, sofern kein Radweg oder Radstreifen vorhanden ist. Heute dürfen dies nur Kindergärtler tun. Der Bundesrat ist sich gemäss Mitteilung bewusst, dass dies Fussgänger auf den Trottoirs stören kann. Die neue Regelung diene jedoch der Verkehrssicherheit, weil sie helfe, Zusammenstösse von Kindern mit Autos zu verhindern.

Velo- und Töfflifahrende dürfen neu an Ampeln bei Rot rechts abbiegen, sofern dies entsprechend signalisiert ist. Vor Lichtsignalen kann neu ein Bereich für Velofahrer markiert werden, auch wenn kein Radstreifen vorhanden ist.

In Tempo-30-Zonen sind neu vortrittsberechtigte Fahrstrassen für Velos möglich. Bei Fussgängerstreifen kann neu ein Piktogramm auf der Fahrbahn auf Tramtrassen hinweisen. Ein Versuch hat laut Astra gezeigt, dass diese Massnahme einen günstigen Einfluss auf die Verkehrssicherheit hat.

Ladestationen besser sichtbar

Für den ruhenden Verkehr wird ab 2021 neu das Symbol der Ladestation geschaffen. Es markiert Abstellflächen, die über eine Ladestation für Elektrofahrzeuge verfügen. Parkfelder mit Ladestationen können neu grün eingefärbt werden. Dies soll das Auffinden von Ladestationen erleichtern.

Das Signal «Parkieren gegen Gebühr» gilt neu für alle Fahrzeuge. Dies erlaubt es, auch Parkfelder für Motorräder, Mofas und schnelle E-Bikes einzuführen, für die man bezahlen muss.

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