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Zentrale Ethikkommission empfiehlt Verzicht auf schwarze Listen

Immer mehr Personen können ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlen. Die Zentrale Ethikkommission (ZEK) der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften empfiehlt dennoch, auf schwarze Listen und Leistungssperren zu verzichten.

Agentur
sda
19.05.20 - 08:47 Uhr
Politik
Wer auf einer schwarzen Liste mit säumigen Prämienzahlern aufgeführt ist, wird nur noch im Notfall behandelt. (Symbolbild)
Wer auf einer schwarzen Liste mit säumigen Prämienzahlern aufgeführt ist, wird nur noch im Notfall behandelt. (Symbolbild)
KEYSTONE/GAETAN BALLY

Die Zahl der Personen, die ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlen, steigt seit Jahren an. Dies schreibt die ZEK in einem am Dienstag veröffentlichten offenen Brief an kantonsärztliche Dienste, Gesundheitsdirektionen, kantonale Ärztegesellschaften und das Bundesamt für Gesundheit (BAG).

Der Covid-19-bedingte Lockdown verschärfe die finanziellen Verhältnisse, wodurch die Zahl der Personen, die ihre Prämien nicht bezahlen könnten, zusätzlich ansteige. Die ZEK habe sich vertieft mit dieser Situation auseinandergesetzt und die Folgen und den erhofften Zweck der Leistungssperren analysiert.

Nach Angaben der ZEK sollten die Behörden jener Kantone, die Listen mit säumigen Prämienzahlenden führten, und der Bund, die Strategie im Umgang mit säumigen Prämienzahlenden zu überprüfen. Die ZEK empfiehlt auf schwarze Listen und Leistungssperren zu verzichten. Solche Listen seien mit den ethischen Prinzipien der Fürsorge und Gerechtigkeit nicht vereinbar und auch rechtlich nicht haltbar.

Unterschiedliche Auslegung

Die kantonal unterschiedliche Auslegung des Begriffs «Notfallbehandlung» sei ungerecht, argumentiert die ZEK. Schwarze Listen und Leistungssperren könnten zudem stigmatisierende Auswirkungen haben und verletzten Persönlichkeitsrechte. Sie seien ein untaugliches Instrument zur Verbesserung der Zahlungsmoral und eigneten sich nicht als soziales Frühwarnsystem.

Die steigenden Gesundheitskosten werden immer mehr zum Problem. Rund 6,4 Prozent der Bevölkerung leben in einem Haushalt, der mindestens einmal die Krankenkassenprämien nicht rechtzeitig bezahlen konnte. Dies zeigten Erhebungen des Bundesamts für Statistik und der Schuldenberatung Schweiz Anfang 2019.

Per Ende 2019 führten sieben Kantone schwarze Listen: Aargau, Luzern, Schaffhausen, St. Gallen, Thurgau, Tessin und Zug. Die übrigen Kantone haben das Instrument nie eingeführt oder es, wie zuletzt Graubünden und Solothurn, wieder abgeschafft.

Gemäss ZEK-Mitteilung geht man davon aus, dass 166«000 Menschen ihre Krankenkassenprämien und Kostenbeteiligungen nicht begleichen, was zu Ausständen von über 453 Millionen Franken pro Jahr führt. In den genannten Kantonen sind aktuell über 30»000 Personen auf schwarzen Listen mit Leistungssperren belegt, im Kanton Thurgau als einzigem Kanton auch Minderjährige.

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