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Glarner Steinbrüche sollen weiter betrieben werden

Die bestehenden Steinbrüche im Kanton Glarus sollen weiter betrieben werden. So steht es im Abbaukonzept 2020. Bei einem Steinbruch soll der Weiterbetrieb allerdings an Voraussetzungen geknüpft werden.

Südostschweiz
19.05.20 - 17:25 Uhr
Politik
Der Steinbruch Netstal soll auch künftig betrieben werden.
Der Steinbruch Netstal soll auch künftig betrieben werden.
TAPIR

Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen musste der Kanton Glarus sein Abbaukonzept überarbeiten. Unter anderem wurden seit der letzten Überarbeitung das eidgenössische Gewässerschutzgesetz und die Abfallverordnung angepasst. Inzwischen liegt das neue Konzept vor und wurde an der letzten Sitzung von der Glarner Regierung zur Kenntnis genommen. Die wichtigsten Eckpunkte des Abbaukonzeptes 2020:

  • Die bisherigen Steinbrüche Elggis Netstal und Haltengut Mollis sollen auch in Zukunft betrieben werden können. Der Steinbruch Matt soll weiterhin betrieben werden können, wenn die planerischen Voraussetzungen erfüllt werden.
  • Zusätzliche Steinbrüche dürfen nur bewilligt werden, wenn sie spezielle Produkte (zum Beispiel Verrucano, Hartschotter oder Wuhrsteine) produzieren oder anschliessend als Deponiestandorte dienen.
  • Bestehende oder neue Abbauvorhaben in Gewässern werden nur im Rahmen der Vorgaben der Gewässerschutzgesetzgebung zum Geschiebehaushalt bewilligt. Der Erhalt der kantonalen Selbstversorgung wird gebührend berücksichtigt.
  • Für eine im Notfall ausreichende Versorgung mit Wuhrsteinen soll mit den Betroffenen ein Konzept erarbeitet werden.
  • Kanton und Gemeinden setzen sich dafür ein, dass vermehrt Recyclingprodukte bei öffentlichen Bauvorhaben eingesetzt werden.

Das Abbaukonzept hängt eng mit dem Richtplan zusammen. Im Richtplan 2018 sind auch die Leitplanken für das Abbaukonzept vorgegeben. So steht im Richtplan: «Der Kanton strebt einen haushälterischen Umgang mit mineralischen Rohstoffen an. Er legt die bestehenden sowie künftig vorgesehenen Standorte für den Materialabbau in der Richtplanung fest und bemüht sich um das Recycling mineralischer Abfälle. Zudem erfolgt die Planung neuer Abbaustandorte sowie die Erweiterung bestehender Abbaustandorte unter sorgfältiger Abwägung von Schutz- und Nutzungsinteressen. Bestandteil der Planung ist eine Endgestaltung (Rekultivierung, Etappierung) der Abbaustandorte.» (so)

 

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