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Bütler: Staat sollte Lohn von Personen in Quarantäne ausgleichen

Eine App auf dem Smartphone zur Nachverfolgung von Personenkontakten kann nach Ansicht der Ökonomin Monika Bütler dazu beitragen, ansteckende Krankheiten einzudämmen. Der Staat sollte die Lohnfortzahlung übernehmen, wenn Personen in Quarantäne müssten.

Agentur
sda
08.05.20 - 02:32 Uhr
Politik
Monika Bütler, Ökonomin und Mitglied der Taskforce des Bundes zur Eindämmung der Coronapandemie, ist überzeugt, dass eine Contact Tracing-App nützlich ist. (Archivbild)
Monika Bütler, Ökonomin und Mitglied der Taskforce des Bundes zur Eindämmung der Coronapandemie, ist überzeugt, dass eine Contact Tracing-App nützlich ist. (Archivbild)
KEYSTONE/GAETAN BALLY

Bei einem positiven Test auf das Coronavirus werden alle nahen Kontakte der infizierten Person in den zurückliegenden Tagen kontaktiert und angewiesen, sich in Quarantäne zu begeben. Ein App unterstütze diesen Prozess, sagte Bütler, die die Arbeitsgruppe für Wirtschaft in der Corona-Taskforce des Bundes leitet, in einem Interview mit den Tamedia-Zeitungen (Freitagausgabe).

Wer die App nutze und Kontakt zu einer infizierten Person gehabt habe, werde automatisch und anonym informiert und gebeten, die Behörden zu kontaktieren. Damit dies die Betroffenen auch tätigen, müssten sie geschützt werden. Das heisse, dass sie weiterhin ihren Lohn bezögen, arbeitsrechtlich geschützt seien und während der Quarantäne logistisch unterstützt würden.

Heute sei es so, dass der Arbeitgeber die Kosten für Personen in Quarantäne übernehme. Ideal wäre jedoch, wenn die Kosten nicht auf den Arbeitgeber überwälzt würden. Gerade für Kleinbetriebe mit wenigen Angestellten sei dies eine sehr hohe Belastung. Bütler spricht sich dafür aus, dass die Lohnfortzahlung während der Quarantäne aus der Erwerbsersatzordnung finanziert wird.

Bütler äusserte sich auch zur Streitfrage, ob Mietern ein Teil der Miete erlassen wird. Die Expertengruppe Wirtschaft schlage vor, dass der Staat Verhandlungslösungen fördere. Einigten sich Mieter und Vermieter zum Beispiel auf eine Mietzinssenkung von 50 Prozent, so würde der Staat 25 Prozent der Miete zahlen. Der Vermieter bekäme so 75 Prozent der ursprünglichen Miete, der Mieter 50 Prozent Nachlass.

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