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Restaurants verlangen Personendaten von ihren Gästen

Wer ab dem 11. Mai in ein Restaurant geht, muss seine Kontaktdaten hinterlegen. Eine Maskenpflicht gibt es nicht. Die Kantone sollen die Einhaltung des Schutzkonzeptes streng kontrollieren, das Gastrosuisse und Hotelleriesuisse am Dienstag veröffentlicht haben.

Agentur
sda
05.05.20 - 18:05 Uhr
Politik

Das Schutzkonzept umfasst sieben Seiten mit zehn Anwendungsbereichen. Wer die Vorgaben einzuhalten vermag, kann seinen Betrieb nächsten Montag gemäss Entscheid des Bundesrates wieder öffnen. Von einem «normalen» Restaurantbesuch ist man aber noch einiges entfernt.

Das Schutzkonzept wurde in Zusammenarbeit mit drei Bundesämtern (BLV, BAG, Seco) erarbeitet und verabschiedet, wie Gastro- und Hotelleriesuisse am Dienstag mitteilten. Das Schutzkonzept gilt für alle gastronomischen Anbieter mit Ausnahme von Verpflegungsangeboten in obligatorischen Schulen.

Kernpunkt ist die Erhebung und vierzehntägige Aufbewahrungspflicht von Personendaten. Nach zwei Wochen müssen die Betriebe die Daten vollständig vernichten. Der Betrieb muss während dieser Frist Auskunft darüber geben können, welche Tische ein Mitarbeitender bedient hat.

Maximal vier Personen am Tisch

An den Eingängen der Lokale stehen Händehygienestationen für die Besucherinnen und Besucher. Die Gäste dürfen maximal zu viert an einem Tisch sitzen und sich nicht mit anderen Gästegruppen vermischen. Die Personen einer Gästegruppe müssen miteinander bekannt sein. Sofern zwischen den Tischen keine Trennwand steht, muss zwischen den Gästegruppen ein Schulter-zu-Schulter-Abstand von zwei Metern garantiert sein. Für Trennwände enthält das Konzept exakte Angaben zu Massen und Positionen.

Menükarten und Tabletts sowie Tischgewürze werden nach jedem Gast gereinigt oder desinfiziert. Zeitungen und Zeitschriften gibt es nicht, weil sie durch verschiedene Hände gehen. Unterhaltungsangebote wie Livemusik, Dart, Bowling oder Spielautomaten sind tabu. Auf den Herrentoiletten werden einzelne Pissoirs abgesperrt, um die Zwei-Meter-Distanz auch in den WC-Anlagen einzuhalten. Die Gäste sind gebeten, mit Karte oder kontaktlos zu bezahlen. In Wartebereichen gibt es Bodenmarkierungen.

Maskenempfehlung für Personal

Besondere Aufmerksamkeit gilt auch dem Schutz des Gastro-Personals. Angestellte, die länger nebeneinander arbeiten, müssen einen Abstand von ebenfalls zwei Metern einhalten, oder sich den Rücken zuwenden, versetzt oder mit Schutzmasken arbeiten.

Für das Servicepersonal sieht das Schutzkonzept zwar keine Tragpflicht, aber eine dringende Empfehlung für das Tragen von Hygienemasken vor, sobald der Mindestabstand auch nur kurz unterschritten wird. Der Betrieb muss es den Mitarbeitenden auf ihren Wunsch hin ermöglichen, mit Hygienemasken oder Gesichtsvisier zu arbeiten, ausser diese fallen ästhetisch komplett aus dem Rahmen. Masken müssen mindestens alle vier Stunden gewechselt werden, Einweghandschuhe nach einer Stunde.

Reinigungsarbeiten sollen wenn immer möglich mit Einwegtüchern erledigt werden. Sobald eine Fläche oder ein Gegenstand von mehreren Personen benützt wird, müssen diese mindestens einmal täglich desinfiziert werden. Arbeits- und Gasträume sind regelmässig gut zu lüften.

Schliesslich obliegt den Betrieben und ihrem Management eine umfangreiche Informations- und Schulungspflicht für die Schutzmassnahmen gegenüber ihren Mitarbeitenden.

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Die Restaurants werden vom BAG und Bundesrat genötigt Personendaten zu sammeln, sie verlangen das nicht einfach so! Völlig falsche Aussage in der Überschrift!

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