Bundesgericht hebt Berner Polizeigesetz teilweise auf
Das Bundesgericht hat an einer öffentlichen Beratung vier Artikel des totalrevidierten Berner Polizeigesetzes aufgehoben. Die Bestimmungen verstossen gegen übergeordnetes Recht.
Das Bundesgericht hat an einer öffentlichen Beratung vier Artikel des totalrevidierten Berner Polizeigesetzes aufgehoben. Die Bestimmungen verstossen gegen übergeordnetes Recht.
Gestrichen wurde zunächst die «Lex Fahrende», mit welcher ermöglicht werden sollte, dass Plätze innerhalb von 24 Stunden geräumt werden können. Aufgrund der kurzen Frist würden jedoch die aufschiebende Wirkung und jegliche Verfahrensgarantien genommen, befand das Gericht. Dies lässt sich nicht mit übergeordnetem Recht vereinbaren.
Auch die zwingende Verbindung einer Wegweisung jeglicher Art mit einer Strafandrohung, wie sie das Strafgesetzbuch vorsieht, ist gemäss Bundesgericht nicht verhältnismässig. Die Bestimmung wurde deshalb aufgehoben.
Weit über das Ziel hinaus schiesst laut Bundesgericht sodann die Bestimmung, wonach die Polizei technische Überwachungsgeräte einsetzen kann, ohne das ein Tatverdacht gegen eine Person vorliegt oder eine Bewilligung dafür eingeholt werden muss. Strafermittler müssen sich an strengere Vorgaben halten. Und auch das Nachrichtengesetz sieht mehr Einschränkungen vor.
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