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Kanton zahlt an eine Sanierung im Glarnersteg

Für die Sanierung der Behindertenwerkstätte in Luchsingen spricht der Regierungsrat der Stiftung Glarnersteg einen Beitrag von gut 400 000 Franken.

Südostschweiz
24.04.20 - 04:30 Uhr
Politik
Eine Sanierung erfolgt nach fast 40 Jahren in Etappen.
Eine Sanierung erfolgt nach fast 40 Jahren in Etappen.
SOMEDIA

Der Glarnersteg ist eine Stiftung für Menschen mit Behinderung. Sie führt im Auftrag des Kantons Glarus verschiedene Einrichtungen, in denen Frauen und Männer mit geistiger, körperlicher oder mehrfacher Behinderung arbeiten und wohnen können.

Laut der Leistungsvereinbarung für das Jahr 2020 werden 71 Wohnplätze, 46 Plätze in der Tagesstruktur ohne Lohn sowie 75 Plätze in der Tagesstruktur mit Lohn angeboten. Die Plätze der Tagesstruktur mit Lohn werden in Schwanden, Hätzingen und Luchsingen angeboten. Die Auslastung betrug im Jahr 2019 rund 95 Prozent, wie es in einer Mitteilung des Regierungsrates heisst.

Nach fast 40 Jahren in vier Etappen sanieren

Die Werkstätte in Luchsingen wurde 1982 in Betrieb genommen, und der Bedarf für eine Sanierung sei ausgewiesen, heisst es in der Mitteilung. Nebst diesem Vorhaben werde auch die Weiterentwicklung des Angebots des Glarnerstegs geprüft und vorangetrieben. Für den Zeitraum 2020–2024 wird nebst der Instandsetzung der Werkstätte in Luchsingen ein Ausbau für ein künftiges Angebot im Lebensmittelbereich geprüft.

Die Erneuerung der Werkstätte Luchsingen ist in folgenden Etappen geplant:

●2021: Sanierung Fassade und Fenster sowie Ersatz der Heizung,

●2022: Anbau der Werkstatt,

●2023: Sanierung Hochregallager/Lagerbetrieb im erstellten Anbau,

●2024: Ausstattung und Inbetriebnahme des Anbaus Werkstatt Luchsingen.

Die Leitung des Glarnerstegs ersuchte um einen Kantonsbeitrag für die erste Etappe der umfassenden Erneuerung, schreibt der Glarner Regierungsrat.

Beiträge aus dem Energieförderprogramm

Die Notwendigkeit der Erneuerung werde unterstützt durch den Gebäudeenergieausweis der Kantone sowie durch einen Beratungsbericht für die geplante Gebäudemodernisierung. Demnach kann für das 1981 erstellte Gebäude die Gebäudehülle- und Gesamtenergieeffizienz stark verbessert werden. Mit der Realisierung der umfassenden Erneuerung darf zudem auch mit einem Beitrag aus dem Energieförderprogramm von 91 200 Franken gerechnet werden.

Die gesamten Anlagekosten belaufen sich auf 830 000 Franken. Abzüglich eines voraussichtlichen Beitrags aus dem Energieförderprogramm ergeben sich noch Nettokosten von von 738 800 Franken, rechnet der Kanton vor. Davon übernimmt der Kanton 55 Prozent. Das sind in Zahlen 406 340 Franken. Dieser Betrag werde entsprechend auch ins Budget 2021 des Kantons Glarus einstellt, heisst es in der Mitteilung. (mitg)

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