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Urnengang statt Gemeindeversammlung

Die Bündner Regierung hat mit einer Notverordnung erlaubt, dass über unaufschiebbare Geschäfte auch mit einer Urnenabstimmung entschieden werden kann. So sollen Gemeinden besser handeln können und eine rechtsstaatliche Entscheidungsfindung gewährleistet werden.

Südostschweiz
23.04.20 - 10:37 Uhr
Politik
Wahlen, Stimmzettel, Abstimmung, Urne, Mühlehorn, Wahlbüro
An der Urne abstimmen anstatt an der Versammlung - eine Massnahme gegen Corona.
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Die Regierung hat mit einer Notverordnung den Gemeinden sowie den Bürgergemeinden, Regionen und Gemeindeverbänden mehr Kompetenz zugestanden. So dürfen diese für unaufschiebbare Geschäfte anstelle von Gemeindeversammlungen ab sofort Urnenabstimmungen durchführen. Dies schreibt der Kanton Graubünden in einer Medienmitteilung.

Parlamente auf Gemeindsebene, die unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsvorschriften tagen dürfen, haben das Publikum auszuschliessen. Die Öffentlichkeit der Parlamentssitzungen kann dabei über die elektronischen Medien gewährleistet werden, dies sei aber optional, heisst es weiter.

Die Verordnung gelte, so lange das Verbot von öffentlichen Veranstaltungen gemäss bundesrätlicher Verordnung in Kraft sei. Die Regierung möchte so mit der generellen Möglichkeit von Urnenabstimmungen eine rechtliche Grundlage schaffen, welche die Handlungsfähigkeit der Gemeinden erhöht und eine rechtsstaatliche Entscheidungsfindung gewährleistet, sagt der Kanton. (mma)

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