Urnengang statt Gemeindeversammlung
Die Bündner Regierung hat mit einer Notverordnung erlaubt, dass über unaufschiebbare Geschäfte auch mit einer Urnenabstimmung entschieden werden kann. So sollen Gemeinden besser handeln können und eine rechtsstaatliche Entscheidungsfindung gewährleistet werden.
Die Bündner Regierung hat mit einer Notverordnung erlaubt, dass über unaufschiebbare Geschäfte auch mit einer Urnenabstimmung entschieden werden kann. So sollen Gemeinden besser handeln können und eine rechtsstaatliche Entscheidungsfindung gewährleistet werden.
Die Regierung hat mit einer Notverordnung den Gemeinden sowie den Bürgergemeinden, Regionen und Gemeindeverbänden mehr Kompetenz zugestanden. So dürfen diese für unaufschiebbare Geschäfte anstelle von Gemeindeversammlungen ab sofort Urnenabstimmungen durchführen. Dies schreibt der Kanton Graubünden in einer Medienmitteilung.
Parlamente auf Gemeindsebene, die unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsvorschriften tagen dürfen, haben das Publikum auszuschliessen. Die Öffentlichkeit der Parlamentssitzungen kann dabei über die elektronischen Medien gewährleistet werden, dies sei aber optional, heisst es weiter.
Die Verordnung gelte, so lange das Verbot von öffentlichen Veranstaltungen gemäss bundesrätlicher Verordnung in Kraft sei. Die Regierung möchte so mit der generellen Möglichkeit von Urnenabstimmungen eine rechtliche Grundlage schaffen, welche die Handlungsfähigkeit der Gemeinden erhöht und eine rechtsstaatliche Entscheidungsfindung gewährleistet, sagt der Kanton. (mma)
SO-Reporter
Euer Foto auf unserem Portal
Habt Ihr etwas gesehen oder gehört? Als Leserreporter könnt Ihr uns Bilder, Videos oder Inputs ganz einfach per WhatsApp an die Nummer 079 431 96 03 senden.
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Bereits Abonnent? Dann schnell einloggen.