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Bundesanwalt Michael Lauber will Lohnkürzung vor Gericht anfechten

Bundesanwalt Michael Lauber hat gegenüber dem Bundesstrafgericht Rekurs gegen die wegen mutmasslicher Amtspflichtverletzungen verfügte Lohnkürzung angekündigt. Er werde die Verfügung mit seiner Rechtsvertretung anfechten, teilte er mit.

Agentur
sda
01.04.20 - 14:02 Uhr
Politik
Will gegen eine Lohnkürzung vorgehen: Bundesanwalt Michael Lauber. (Archivbild)
Will gegen eine Lohnkürzung vorgehen: Bundesanwalt Michael Lauber. (Archivbild)
KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

Aus dem Schreiben an das Gericht in Bellinzona vom 19. März zitierten am Mittwoch die Zeitungen von «CH Media». Das Dokument lag auch der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor.

Der 54-Jährige betonte in dem Schreiben, dass die Verfügung der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) vom 2. März im Disziplinarverfahren gegen ihn nicht rechtskräftig sei. Er bestreite die gegen ihn erhobenen «Behauptungen und Wertungen» vollumfänglich. Er bezeichnete einzelne Aussagen der Aufsicht als falsch und «eine reine Unterstellung». Er werde die Verfügung vor dem Bundesverwaltungsgericht anfechten.

Lauber kritisierte, weder ihm noch weiteren betroffenen Personen sei vor der Veröffentlichung das rechtliche Gehör gewährt worden. Auf welche rechtliche Grundlage die AB-BA die Veröffentlichung einer nicht rechtskräftigen Verfügung aus einem Disziplinarverfahren stütze, sei ihm nicht bekannt.

Lauber hat im Urteil der Aufsichtsbehörde in Verfahren rund um den Weltfussballverband Fifa Amtspflichten verletzt. Dem Bundesanwalt wird unter andrem vorgeworfen, Treffen mit dem Fifa-Präsidenten Gianni Infantino nicht protokolliert zu haben. Danach soll er unter anderem gegenüber der Aufsicht mehrfach die Unwahrheit gesagt und die Untersuchung gegen ihn behindert haben.

Die Aufsicht verfügte als Disziplinarmassnahme bei Lauber eine Lohnkürzung von acht Prozent für die Dauer eines Jahres, was bei einem Jahreslohn von knapp 300«000 Franken rund 24»000 Franken entspricht. Die Lohnkürzung ist noch nicht rechtskräftig. Eine Beschwerde hätte ursprünglich bis spätestens Anfang April eingehen müssen. Aufgrund des Fristenstillstands wegen der Coronavirus-Epidemie wurde die Frist bis Ende Monat verlängert.

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Sehr geehrter Herr BA Lauber ,
wären Sie in meinem Unternehmen angestellt , würde ich ihnen als Ihr loyaler und sachlich verständnisvoller Vorgesetzter eine Standpauke halten dass Ihnen die Ohren wackeln.
Danach könnten sie im Keller der Kanzlei die Akten sortieren. Machen sie schleunigst den Abgang !
Mit freundlichen Grüssen aus dem St. Galler Rheintal . Heinz Sulser

Bundesanwalt Michael Lauber.

Das Ganze ist eine sehr traurige Angelegenheit.

Für einen Bundesanwalt sollte er sich schämen, nach allem was geschehen ist.

Bei einem Jahresgehalt von über Fr. 300‘000.- nun noch diese Beschwerde; unglaublich, das gibt einem schon zu denken.

Ich hoffte, dass er mit allen Konsequenzen zur Rechenschaft gezogen wird und dass er daraus etwas gelernt hat.

Arme weinende Justitia, mit einem solchen Bundesanwalt.
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Für mich als Normalbürger ist er unglaubwürdig und seines Amtes untragbar!

MfG Giacumin Bass

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