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Auch die Stadt Chur legt ein Massnahmenpaket vor

Wenige Stunden nach der Bündner Kantonsregierung hat nun auch die Stadt Chur ein Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise präsentiert. Am Rande der Videokonferenz wurde weiter bestätigt, dass die Maiensässfahrt 2020 nicht durchgeführt wird.

Südostschweiz
30.03.20 - 18:09 Uhr
Politik

Mit Mikrofon und Kopfhörer hat Stadtpräsident Urs Marti zur Videokonferenz der Stadt Chur geladen. Auf der Traktandenliste: Das neue Massnahmenpaket der Stadt Chur im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise. Zur Nebensache verkam die Entscheidung, dass die Maiensässfahrt 2020 nicht durchgeführt wird.

Unterstützung an allen Ecken und Enden

«Die Massnahmen des Bundes, des Kantons und der Stadt Chur gegen COVID-19 waren für viele Unternehmungen und Privatpersonen überraschend, sodass sie sich trotz aller Vorsicht nicht sinnvoll dagegen absichern konnten. Diesen Unternehmen, Vereinen und Privatpersonen gilt es in der jetzigen Krise ein ergänzendes finanzielles Auffangnetz zu Bund und Kantonen bereitzustellen», heisst es in einer zeitgleich mit dem Beginn der Videokonferenz publizierten Mitteilung der Stadt Chur.

Nach einleitenden Worten zur Organisation des Churer Coronastabes, übergab Stadtpräsident Marti das Wort virtuell an Stadtrat Patrik Degiacomi, der die einzelnen Massnahmen zur Unterstützung der lokalen Wirtschaft erläuterte. Ein Überblick:

Gesprochene Gelder werden ausbezahlt/nicht zurückgefordert

Bereits durch die Stadt Chur gesprochene Gelder in den Bereichen Kultur, Sport und Veranstaltungen werden ausbezahlt beziehungsweise nicht mehr zurückgefordert. Für betroffene Vereine, Veranstalter und Betriebe bedeutet dies, dass sie die für den Zeitraum vom 28. Februar 2020 bis zum 30. April 2020 gesprochenen Gelder erhalten.

Vorausgesetzt wird, dass die Stadt dem entsprechenden Verein oder Betrieb vor dem 28. Februar 2020 oder während der Restriktionsphase bis zum 30. April 2020 eine Finanzierung zugesagt hat und der Veranstalter ein daraus entstehendes oder bestehendes Defizit erleiden musste.

Mieterlass und keine Bewilligungsgebühren

Als zweite Sofortmassnahme erlässt der Stadtrat den Veranstaltern, die ihren Anlass aufgrund des Coronavirus nicht durchführen konnten, reduzieren mussten oder zum Schutz der Gesundheit proaktiv auf eine Durchführung verzichteten, die Bewilligungsgebühren grossmehrheitlich.

Weiter werden die Mieten für städtische Infrastrukturen (beispielsweise die Eishalle, die Sporthallen oder öffentlicher Grund) im ersten Halbjahr erlassen und bereits erbrachte Leistungen nicht in Rechnung gestellt. Für die Deckung der genannten Erlasse wird vorerst ein Nachtragskredit von 100'000 Franken freigegeben.

Mahnstopp bis 30. Juni

Wirtschaftlich vom Coronavirus betroffen sind neben Vereinen und (Kleinst-)Betrieben auch Einzelpersonen. Um Betroffenen etwas Zeit zur Begleichung von Rechnungen zu geben, werden die Stadtverwaltung und ihre Tochtergesellschaften bis am 30. Juni 2020 keine Mahnungen verschicken. «Gleichzeitig zählt die Stadt aber darauf, dass Personen mit genügenden finanziellen Mitteln davon keinen Gebrauch machen und sich verantwortungsvoll der Stadt und der Krise gegenüber verhalten», heisst es in der Mitteilung der Stadt Chur weiter.

Vom Mahnstopp nicht tangiert, sind Rechnungen von Ordnungsbussen und Strafprozessverfahren.

Unbürokratische Sozialhilfe

Im Normalfall ist der Prozess für ein Gesuch um Sozialhilfe langwierig und aufwändig. Damit finanzielle Hilfe schnell dort ankommt, wo sie benötigt wird, wird dieser Ablauf für COVID-19 betroffene Privatpersonen und Familien vereinfacht und abgekürzt. Diese Unterstützung wird von der Stadt in Rechnung gestellt und soll zurückbezahlt werden, sobald der Engpass überwunden ist.

Einrichtung eines «COVID-19 Fonds»

Weiter plant der Stadtrat die Einrichtung eines sogenannten «COVID-19 Fonds». Dieser Fonds soll zum Tragen kommen, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Dieser Vorschlag wird dem Gemeinderat anlässlich der telefonischen Sitzung vom 16. April unterbreitet. (bae)

Hier geht es zu den Merkblättern der Stadt Chur.

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