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Mehr ältere Arbeitslose sollen Überbrückungsrente erhalten

Das Parlament versucht bei der Schaffung einer Überbrückungsrente für ältere Arbeitslose den Spagat: Es will die Altersarmut senken, ohne Fehlanreize im Arbeitsmarkt zu schaffen. Im Nationalrat hat sich ein breit abgestützter Kompromiss durchgesetzt.

Agentur
sda
04.03.20 - 16:44 Uhr
Politik
Der Nationalrat zeigte sich am Mittwoch grosszügig. Er möchte die Überbrückungsrente für ältere Arbeitslose ausweiten.
Der Nationalrat zeigte sich am Mittwoch grosszügig. Er möchte die Überbrückungsrente für ältere Arbeitslose ausweiten.
KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Diesen hatten alle Fraktionen mit Ausnahme der SVP in der vorberatenden Sozialkommission ausgehandelt. Er sieht vor, ausgesteuerten Arbeitslosen über 60 Jahren mit einer Rente unter die Arme zu greifen. Sie sollen möglichst nicht mehr in die Sozialhilfe abrutschen. Als Vorbild dienen die bereits etablierten Ergänzungsleistungen.

Diese Leistung soll negative Auswirkungen der Personenfreizügigkeit abfedern. Die Vorlage dient also auch als Wahlkampfmittel gegen die Begrenzungsinitiative der SVP, die am 17. Mai zur Abstimmung kommt.

Grosse Differenz zum Ständerat

Der Bundesrat hatte im Oktober seine Botschaft und den Entwurf eines Gesetzes auf den Weg gebracht. In der Wintersession stimmte der Ständerat dem neuen Bundesgesetz im Grundsatz zu, allerdings strich er die Unterstützung für ältere Arbeitslose zusammen. Das von den Sozialpartnern erarbeitete Konzept ging ihm zu weit.

Der Nationalrat debattierte am Mittwoch fast fünf Stunden darüber, wer von der Überbrückungsrente profitieren soll und wie hoch diese ausfallen soll. Das Ergebnis unterscheidet sich stark von jenem im Ständerat.

Mehr Betroffenen helfen

Die grosse Kammer weitet den Kreis von potenziellen Bezügerinnen und Bezügern aus. Überbrückungsleistungen sollen nicht nur jene erhalten, die nach dem 60. Geburtstag ausgesteuert werden, sondern alle 60-jährigen Ausgesteuerten, unabhängig vom Zeitpunkt der Aussteuerung.

Nach dem Beschluss des Nationalrats soll die Überbrückungsleistung bis zur ordentlichen Pensionierung ausgerichtet werden oder bis der Vorbezug einer Altersrente möglich ist. Der zweite Fall tritt nur dann ein, wenn zum frühestmöglichen Zeitpunkt einer Frühpensionierung absehbar ist, dass die Person beim Erreichen des ordentlichen Rentenalters einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben wird.

Der Ständerat dagegen will die Rente generell nur bis zur Frühpensionierung ausrichten.

Keine Unterstützung für Vermögende

Wer Überbrückungsleistungen beantragt, soll mindestens fünf Jahre nach dem 50. Altersjahr in der AHV versichert gewesen sein. Im Gegenzug soll die Verpflichtung fallen gelassen werden, wonach Personen in den 10 der 15 Jahre unmittelbar vor der Aussteuerung mit dem entsprechenden Mindesteinkommen versichert sein müssen.

Die Mindestbeitragsdauer von 20 Jahren soll beibehalten werden. Erziehungs- und Betreuungsgutschriften sollen an die Mindestversicherungsdauer angerechnet werden können. Keine Chance hatten Anträge, das Mindestalter für Leistungen auf 62 Jahre zu erhöhen oder auf 57 Jahre zu senken.

Anspruch auf Überbrückungsleistungen besteht indes nur, wenn das Reinvermögen weniger als 50«000 Franken für Alleinstehende und 100»000 Franken für Ehepaare beträgt. Das entspricht der Hälfte der EL-Vermögensschwelle. Ständerat und Bundesrat wollen die Regeln auf der Vermögensschwelle für Ergänzungsleistungen legen.

Keine Obergrenze

Auch bei der Höhe der Leistungen orientiert sich der Nationalrat am Modell der Ergänzungsleistungen. Der Beitrag entspricht der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den anrechenbaren Einnahmen. Der Nationalrat will indes keine Obergrenze festlegen wie der Bundesrat und Ständerat.

Die Krankheits- und Behinderungskosten sollen - ebenfalls analog zu den Ergänzungsleistungen - separat abgegolten werden. Das sah der Ständerat nicht vor.

Im Rahmen der freiwilligen Weiterführung der beruflichen Vorsorge dürfen nach Beschluss des Nationalrats zudem nur Risiko- und Verwaltungskostenbeiträge, jedoch keine Sparbeiträge anrechnet werden.

Einig sind sich die Räte darin, dass die Überbrückungsleistungen nicht besteuert werden sollen. Weiter entschied das Parlament, dass Überbrückungsleistungen auch ins Ausland ausgerichtet werden können.

Wenig Überraschungen

Der Rat folgte weitestgehend den Anträgen der Kommissionsmehrheit. Nur einer von mehreren Minderheitsanträgen der SVP hatte Erfolg. Demnach haben Personen, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes ausgesteuert wurden, keinen Anspruch auf Überbrückungsleistungen. Das entspricht auch dem Willen von Bundesrat und Ständerat.

Angenommen wurde ferner ein Einzelantrag von Fabio Regazzi (CVP/TI), wonach Branchen mit weitergehenden sozialpartnerschaftlichen Leistungen von der Finanzierung von Überbrückungsleistungen ausgeklammert werden sollen. Er möchte so vermeiden, dass Unternehmen gleich doppelt Unterstützungsbeiträge zahlen. In solchen Fällen sollen Firmen die zu viel geleisteten Beiträge zurückerhalten.

Alle gegen die SVP

Chancenlos waren dagegen Anträge der SVP, die Beratung des Geschäfts bis nach der Abstimmung über die Personenfreizügigkeit auszusetzen oder gar nicht erst auf die Gesetzesvorlage einzutreten. In diesem Tempo ein neues Sozialwerk durch das Parlament zu peitschen, sei nicht seriös, sagte Albert Rösti (SVP/BE).

«Das ist der teuerste Abstimmungskampf, den die Schweiz je gesehen hat», hielt er mit Verweis auf die bevorstehende Abstimmung über die Begrenzungsinitiative fest.

Rund 270 Millionen Franken im Jahr

Der Bund geht davon aus, dass mit der Version des Nationalrats nach der Einführungsphase etwa 6200 Personen pro Jahr Anspruch auf Überbrückungsleistungen haben. Ab 2028 betrügen die Kosten rund 270 Millionen Franken im Jahr.

In der Gesamtabstimmung stimmte die grosse Kammer der Vorlage klar zu - mit 131 zu 57 Stimmen bei 9 Enthaltungen. Bereits nächste Woche wird der Ständerat über die Vorschläge des Nationalrats diskutieren.

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