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Südostschweizer Kantone spannen zusammen

In der kantonalen Gesundheitsversorgung wollen fünf Kantone zusammenspannen. Graubünden, Glarus, St. Gallen und die beiden Appenzell wollen die Planung gemeinsam angehen.

Südostschweiz
26.02.20 - 10:00 Uhr
Politik
Der geplante Spitalverbund mit Graubünden, Glarus, St. Gallen un den beiden Appenzell.
Der geplante Spitalverbund mit Graubünden, Glarus, St. Gallen un den beiden Appenzell.
MONTAGE SÜEDOSTSCHWEIZ

Zum ersten Mal in der Schweizer Gesundheitspolitik möchten fünf Kantone bei der Planung der kantonalen Gesundheitsversorgung zusammenspannen. Graubünden, Glarus, St. Gallen und die beiden Appenzell  wollen die Planung der Bereiche Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie gemeinsam angehen. Sie haben dazu am Mittwochvormittag in Rapperswil-Jona eine Absichtserklärung unterzeichnet.

Mit der Absichtserklärung unterstreichen die Kantone ihren Willen, eine gemeinsame Spitalplanung im stationären Angebot zu erreichen. Im Mittelpunkt der Planung steht der Versorgungsbedarf und die Versorgungssicherheit der Bevölkerung, heisst es in einer gemeinsamen Medienmitteilung. Ziel ist es, die Spitallisten der einzelnen Kantone anzugleichen, im Idealfall bestehen – dort wo geografisch sinnvoll – gar gleichlautende Spitallisten.

Somit könnten die Kantone Planungssynergien nutzen und Voraussetzungen schaffen, um den Anstieg der Gesundheitskosten zu dämpfen, was schliesslich den Prämienzahlern zugutekäme, wie es in der Mitteilung weiter heisst.

Kantone wollen Über-, Unter- und Fehlversorgung vermeiden

Es ist für die Kantone deshalb klar, dass die interkantonale Zusammenarbeit zu keiner medizinischen Über-, Unter- und Fehlversorgung der Bevölkerung führen darf. Ebenso sind sie sich einig, dass die Gesundheitseinrichtungen nicht auf einzelne Kantone konzentriert werden sollen, sondern die Versorgungsinstitutionen im gesamten Gebiet angemessen verteilt sein müssen. Die unterzeichnenden Kantone sind überzeugt, mit einer koordinierten Spitalplanung zu besseren Versorgungsergebnissen für die Patienten zu gelangen.

Gleiche Kriterien für Aufnahme auf Spitalliste

Die Kantone möchten dies erreichen, indem sie die Bedarfsanalyse gemeinsam durchführen respektive den Versorgungsbericht gemeinsam erstellen. Zudem wollen sie einheitliche Kriterien erarbeiten und anwenden, wenn es darum geht, welche Leistungsaufträge an welche Anbieter vergeben werden, respektive welche Institutionen mit welchen Leistungsaufträgen auf die Spitalliste aufgenommen werden sollen.

Zu den Kriterien gehören beispielsweise Vorgaben zur Erreichbarkeit, Vorgaben an Ausbildungsplätze, Anforderungen an die Qualität und die Wirtschaftlichkeit oder Mindestfallzahlen in spezialisierten Bereichen. Schliesslich wollen die Kantone auch einen koordinierten Strukturbericht erstellen

Projektarbeit startet sofort

Damit die Arbeiten zügig angegangen werden können, setzen die Kantone eine Projektorganisation ein. Diese wird durch die Gesundheitsdirektoren der fünf Kantone geführt. Das operative Projektteam setzt sich aus Mitgliedern der Teilnehmerkantone zusammen. Eine externe Fachperson leitet das Projektteam.

Erkenntnisse aus der Modellplanung erwarten die fünf Kantone in zwei Jahren. Auswirkungen auf kantonale Projekte Im Kanton St. Gallen führt die Regierung das Projekt «Weiterentwicklung der Strategie der St.Galler Spitalverbunde: Leistungs- und Strukturentwicklung». Im Kanton Graubünden wiederum läuft zurzeit eine Revision des Krankenpflegegesetzes in Bezug auf die Schaffung von einheitlichen Gesundheitsversorgungsregionen in den Bereichen Akutsomatik, Alter- und Pflegeheime sowie Spitex. Behandelt wird darin auch die Schaffung von Gesundheitsversorgungszentren. Die Vorlage soll im August dem Bündner Grossen Rat vorgelegt werden. (so)

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