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Kind muss in Neuenburg wegen möglicher Infektion zuhause bleiben

Im Kanton Neuenburg ist ein zehnjähriger Knabe wegen einer möglichen Infektion durch das Coronavirus unter Quarantäne gestellt worden. Das Kind war in Frankreich mit einer Person in Kontakt gekommen, die sich nachweislich mit dem Coronavirus infiziert hatte.

Agentur
sda
11.02.20 - 13:14 Uhr
Politik
Eine Person schützt sich mit einer Gesichtsmaske vor einer möglichen Ansteckung mit dem Coronavirus. (Symbolbild)
Eine Person schützt sich mit einer Gesichtsmaske vor einer möglichen Ansteckung mit dem Coronavirus. (Symbolbild)
KEYSTONE/EPA/DIVYAKANT SOLANKI

Der Neuenburger Kantonsarzt hat entschieden, dass der zehnjährige Knabe bis am 19. Februar unter Quarantäne gestellt wird. In dieser Zeit muss das Kind zu Hause bleiben, und sein Zustand wird jeden Tag durch eine Krankenschwester kontrolliert.

Die Quarantänemassnahme werde es ermöglichen, bis zum Ablauf der Frist von 14 Tagen eine Erkrankung auszuschliessen, teilte der Kanton Neuenburg am Dienstag mit. Beim betroffenen Kind handelt es sich um einen zehnjährigen Knaben aus dem Kanton Neuenburg, wie der Neuenburger Kantonsarzt Claude-François Robert auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte.

Das Kind sei am 5. Februar während Skiferien in der Haute-Savoie mit einer am Coronavirus erkrankten Person in Kontakt gekommen. Seine Eltern hätten am Montag das Neuenburger Spitalnetz konsultiert.

Bisher keine Symptome

Der Knabe habe zwar keine Symptome einer Coronavirus-Erkrankung gezeigt, trotzdem hätten sich die Eltern Sorgen gemacht. Sie hatten aus den Medien erfahren, dass in der Haute-Savoie in letzter Zeit insgesamt fünf bestätigte Coronavirus-Fälle aufgetreten sind. Das Virus dürfte sich laut Robert durch einen kürzlich in Singapur weilenden Engländer verbreitet haben, der in Frankreich Ferien machte und inzwischen nach England zurückgekehrt ist.

Nach einer Verifizierung der entsprechenden Informationen bei den französischen Gesundheitsbehörden und beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) habe er entschieden, dass die Bedingungen für eine Quarantäne erfüllt seien, sagte Robert. Eine Krankenschwester werde während der Quarantänezeit täglich bei dem Knaben vorbeischauen, um Fieberkontrollen zu machen.

Zeige das Kind bis zum Ablauf der Quarantäne weiterhin keine Symptome, könne eine Infizierung ausgeschlossen werden. Im anderen Fall würde es auf das Coronavirus getestet werden, erklärte Robert weiter.

BAG unterstützt Entscheid

Eine Quarantäne ist laut dem Neuenburger Kantonsarzt dann angezeigt, wenn jemand mit einer infizierten Person während 15 Minuten auf weniger als zwei Metern im Kontakt war. In jedem Fall werde einzeln entschieden, ob eine solche Massnahme nötig sei oder nicht.

Das BAG erinnerte am Dienstag daran, dass eine Quarantäne eine ausserordentliche Massnahme ist und verhältnismässig sein muss. Sie wird angewandt, wenn eine Person in direktem Kontakt mit einem bestätigten Fall war, schreibt das BAG in einem Tweet. Das BAG unterstütze deshalb den Entscheid des Kantons Neuenburg.

Die Frage einer Quarantäne stellte sich im Kanton Neuenburg kürzlich bei zwei weiteren Schülern, die kürzlich aus China zurückgekehrt waren. Die Schulbehörden und die Eltern waren entsprechend besorgt und wandten sich ebenfalls an die Gesundheitsbehörden.

Der Kantonsarzt hat auch in diesen beiden Fällen detaillierte Auskünfte zur Situation eingeholt und die Risiken sowie die während der Reise getroffenen Schutzmassnahmen abgeklärt.

Aufgrund dieser Einschätzung konnte in beiden Fällen von Quarantänemassnahmen abgesehen werden. Bei den betroffenen Kindern seien keine Symptome einer Atemwegserkrankung diagnostiziert worden, präzisierte der Kantonsarzt.

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