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Mutterschaftsbeiträge sollen bald Geschichte werden

Mutterschaftsbeiträge werden gestrichen und die familienergänzende Kinderbetreuung mit dem dadurch gesparten Geld mehr gefördert. Das will eine Botschaft, welche die Bündner Regierung nun zuhanden des Grossen Rats verabschiedet hat.

Südostschweiz
06.02.20 - 15:15 Uhr
Politik
Mutterschaftsbeiträge vermitteln die falschen Anreize, wie die Bündner Regierung findet.
Mutterschaftsbeiträge vermitteln die falschen Anreize, wie die Bündner Regierung findet.
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Die Regierung des Kantons Graubünden will die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken. Dies unter anderem mit einer Botschaft «betreffend Stärkung der familienergänzenden Kinderbetreuung und Aufhebung des Gesetzes über Mutterschaftsbeiträge». Diese hat sie nun zuhanden des Grossen Rats verabschiedet, wie es in einer Mitteilung der Standeskanzlei Graubünden heisst.

Die Vorlage trage den gesellschaftlichen Gegebenheiten Rechnung. Als eine erste Massnahme sollen dabei die Mutterschaftsbeiträge abgeschafft werden. Die Beiträge würden negative Erwerbsanreize schaffen, da mit ihnen ein Elternteil nicht berufstätig sein sollte. Dies sei zum Zeitpunkt der Einführung der Mutterschaftsbeiträge im Jahr 1992 politisch und gesellschaftlich so gewollt gewesen.

Heute aber bestehe die Erwartung, dass beide Elternteile berufstätig sein können. Auf Bundes- sowie auf Kantonsebene wurden seit der Einführung der Mutterschaftsbeiträge verschiedene familien-, gesellschafts- und sozialpolitische Entscheidungen gefällt, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Die Abschaffung der Mutterschaftsbeiträge, wäre ein weiterer Schritt in diese Richtung.

Umsetzung ohne ein Minus

Wenn die Mutterschaftsbeiträge aufgehoben werden, werden finanzielle Mittel frei. Diese würden für die zusätzliche Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung eingesetzt, heisst es in der Mitteilung weiter. Dies und weitere Massnahmen in der Sozialhilfe federn die Streichung der Mutterschaftsbeiträge ab. Die Vorlage sieht zudem vor, dass die finanziellen Lasten nicht den Gemeinden aufgebrummt werden. Sowieso wird insgesamt eine kostenneutrale Umsetzung angestrebt.

Weitere Massnahmen geplant

Die beiden oben aufgeführten Vorschläge sollen zur finanziellen Absicherung von Familien beitragen und möchten eine gute Betreuung der Kinder sicherstellen, wie die Standeskanzlei schreibt. Sie sollen zudem die finanziellen Schwierigkeiten der Betreuungsinstitutionen abschwächen.

Es werden aktuell auch noch weitere Lösungen erarbeitet. Das Ziel: Eine grundlegende Gesetzesrevision, welche die Subventionierung der Abgeltung der Betreuungsleistungen für Kinder neu regelt und gezielt auf das Einkommen und Vermögen der Eltern abstimmt. (so)

Die komplette Botschaft betreffend Stärkung der familienergänzenden Kinderbetreuung und Aufhebung des Gesetzes über Mutterschaftsbeiträge ist hier zu finden.

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