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Bundesrat arbeitet Gesetz für unterirdische Güterverkehrsbahn aus

Die Vorlage für den Bau von Cargo sous terrain (CST) ist in der Vernehmlassung gut angekommen. Der Bundesrat ist daher bereit, ein Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport auszuarbeiten.

Agentur
sda
29.01.20 - 14:07 Uhr
Politik
Cargo sous terrain ist einen Schritt weiter: Der Bundesrat will ein Gesetz dazu ausarbeiten. (Archivbild)
Cargo sous terrain ist einen Schritt weiter: Der Bundesrat will ein Gesetz dazu ausarbeiten. (Archivbild)
KEYSTONE/LOGLAY/NITIN DESIGN

In der Vernehmlassung habe sich eine klare Mehrheit dafür ausgesprochen, eine rechtliche Grundlage zu schaffen, um Projekte wie Cargo sous terrain verwirklichen zu können, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung vom Mittwoch. Cargo sous terrain werde mehrheitlich als zukunftsorientierte und umweltfreundliche Ergänzung des Schienen- und Strassengüterverkehrs beurteilt.

Laut Bundesrat hat das Projekt auch den Nachweis erbracht, dass es in der Transportbranche genügend breit abgestützt ist. Aktionäre sind unter anderem SBB, Post und Swisscom, die Grossverteiler Coop und Migros, Logistikunternehmen, Versicherungen und Energieunternehmen. Grösste Schweizer Aktionärin ist die Mobiliar. Aktien halten auch die Infrastrukturentwickler Meridiam aus Frankreich und Dagong aus China.

Schweizer Mehrheit

Das Verkehrsdepartement UVEK arbeitet nun ein Gesetz über den unterirdischen Gütertransport aus. Zu den Eckpunkten gehört, dass der Bund weder Bau noch Betrieb einer Transportanlage unterstützt. Die Aktienmehrheit müsste in Schweizer Hand bleiben. Ausländische Investoren sollen nur einen Minderheitsanteil halten dürfen.

Für die Baubewilligung muss ein Plangenehmigungsverfahren mit einer zweistufigen Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Der Bund führt für unterirdische Gütertransportbahnen einen eigenen Sachplan. Für die Linienführung und die Hub-Standorte sind die Kantone im Rahmen der Richtpläne zuständig. Zudem gilt der Grundsatz der Nichtdiskriminierung: Die Betreiber müssen allen den Zugang unter gleichen Bedingungen ermöglichen.

Milliarden-Investitionen

Bei der Eröffnung der Vernehmlassung betonte der Bundesrat, beim geplanten Gesetz handle es sich nicht um eine «Lex Cargo sous terrain». Andere unterirdische Gütertransportbahnen hätten die gleichen Bedingungen. Faktisch gibt es aber heute nur das Projekt von CST.

Dieses wurde von verladenden und transportierenden Unternehmen initiiert. Vorgesehen ist ein dreispuriger Tunnel zwischen wichtigen Logistikzentren, der rund um die Uhr in Betrieb ist. Darin sollen Güter mit rund 30 Stundenkilometern transportiert werden. An den Zugangsstellen sollen Güter vollautomatisch mit Liften ins System eingespeist oder an die Oberfläche geholt werden.

Die Kosten für die ersten Teilstrecke von Härkingen-Niederbipp SO nach Zürich werden auf 3 Milliarden Franken veranschlagt. Das fertige CST-Netz soll vom Genfer- bis zum Bodensee reichen und 500 Kilometer lang sein. Die Kosten werden auf 30 Milliarden Franken geschätzt.

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