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Änderungen bei Gesundheitsberufen in Glarus

Im Kanton Glarus setzt der Regierungsrat eine Änderung im Gesundheitsgesetz in Kraft. Dadurch werden gewisse Berufe bewilligungspflichtig. Auch können neu Glarner Apotheken Impfungen durchführen.

Südostschweiz
22.01.20 - 10:32 Uhr
Politik
Die Bewilligungspflicht für Gesundheitsberufe wird neu geregelt.
Die Bewilligungspflicht für Gesundheitsberufe wird neu geregelt.
PIXABAY

In Glarus gibt es einige Änderungen im Gesundheitsgesetz. Wie die Regierung mitteilt, wird die kantonale Gesundheitsberufsverordnung ans Bundesgesetz angepasst.

Folgende Berufe sind neu im Bundesrecht geregelt:

  • Pflegefachfrau/-mann
  • Physiotherapeut/-in
  • Ergotherapeut/-in
  • Hebamme
  • Ernährungsberater/-in
  • Optometrist/-in
  • Osteopath/-in

Auch wird die Bewilligungspflicht angepasst. Gesundheitsberufe im privatwirtschaftlichen Bereich und im öffentlichen Dienst sind neu beide bewilligungspflichtig. Dadurch unterstehen beispielsweise auch die Chefärzte im Kantonsspital einer solchen Pflicht.

Impfen in der Apotheke

Ebenfalls erneuert wird die Impfbewilligung. Apothekerinnen und Apotheker dürfen zukünftig mit einer entsprechenden Zusatzausbildung Impfungen durchführen. Dabei geht es um Impfungen gegen Grippe, FSME, Hepatitis A, Hepatitis B und Folgeimpfungen von Hepatitis A und Hepatitis B. Geimpft werden dürfen Personen ab 16 Jahren, die kein besonderes Impfrisiko aufweisen.

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