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Fedpol ordnet erstmals Ausweisung wegen Verbindung zu Mafia an

Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) hat im vergangenen Jahr vier Männer aus der Schweiz ausgewiesen. Zwei davon waren mutmasslich Mitglieder der Mafia. Es ist das erste Mal, dass das Fedpol wegen Verbindungen zur Mafia eine Ausweisung anordnet.

Agentur
sda
05.01.20 - 14:00 Uhr
Politik
Anschlag der 'Ndrangheta in Kalabrien: Auch in der Schweiz hat sich die Mafia etabliert. (Archivbild)
Anschlag der 'Ndrangheta in Kalabrien: Auch in der Schweiz hat sich die Mafia etabliert. (Archivbild)
KEYSTONE/EPA/FRANCESCO ARENA

Die zwei anderen Männer wurden wegen des Verdachts auf Terror ausgewiesen, wie die «NZZ am Sonntag» schreibt. Anne-Florence Débois vom Fedpol bestätigte die Information gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Die Entscheide seien zur Wahrung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz erfolgt. Die Ausgewiesenen haben noch die Möglichkeit, beim Bundesverwaltungsgericht Rekurs einzulegen.

Neben den Ausweisungen hat das Fedpol in den vergangenen Monaten 15 Einreiseverbote gegen Personen erlassen, die in Italien wegen ihrer Mitgliedschaft zur Mafia verurteilt worden waren.

Der Kampf gegen die italienische Mafia sei ein immer wiederkehrendes Thema, das die Schweiz auch im Jahr 2020 beschäftigen werde, hielt Débois fest. Mitte November 2020 gab der Bundesrat bekannt, dass er mit einem Aktionsplan gegen die Mafia vorgehen will und die Bekämpfung dieser organisierten Kriminalität in den nächsten vier Jahren ein Schwerpunkt in der Kriminalitätsbekämpfung sein wird.

Drogen- und Waffenhandel

Die Mafia, insbesondere die kalabresische 'Ndrangheta, hat sich in der Schweiz etabliert. Im März 2016 wurden in einer koordinierten Aktion 15 italienische Staatsangehörige und mutmassliche Mitglieder der kalabresischen Organisation festgenommen: 12 Männer im Kanton Thurgau, zwei im Wallis und einer in Zürich. Sie waren im Drogen- und Waffenhandel aktiv.

Mit den vier Ausweisungen vom vergangenen Jahr sind seit 2016 insgesamt 23 Personen ausgewiesen worden. Sechs Personen konnten noch nicht abgeschoben werden: Fünf Iraker wegen des sogenannten Non-Refoulement-Prinzips, wonach Personen nicht in ihre Heimat abgeschoben werden dürfen, wenn ihnen in dort Folter oder sogar die Todesstrafe drohen. Zu einer letzten nicht vollzogenen Ausweisung will das Fedpol nichts sagen.

Die rechtliche Grundlage für eine Ausweisung ist ein Artikel im Ausländer- und Integrationsgesetz, der seit 2009 in Kraft ist. Das Fedpol ordnete die Massnahme aber gemäss der «NZZ am Sonntag» erst 2016 zum ersten Mal an. Sie richtete sich bis jetzt stets gegen Terrorverdächtige.

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