Deutschland bekommt Masern-Impfpflicht in Kitas und Schulen
Zum Schutz vor Masern bekommt Deutschland eine Impfpflicht für Kinder in Kindertagesstätten und Schulen. Der deutsche Bundesrat liess am Freitag ein Gesetz passieren, das am 1. März 2020 in Kraft treten soll. In der Schweiz wird die Impfung nur empfohlen.
Zum Schutz vor Masern bekommt Deutschland eine Impfpflicht für Kinder in Kindertagesstätten und Schulen. Der deutsche Bundesrat liess am Freitag ein Gesetz passieren, das am 1. März 2020 in Kraft treten soll. In der Schweiz wird die Impfung nur empfohlen.
Eltern in Deutschland müssen dann vor der Aufnahme in Kita oder Schule nachweisen, dass ihre Kinder geimpft sind. Für Kinder, die bereits eine Einrichtung besuchen, muss der Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erfolgen. Bei Verstössen drohen bis zu 2500 Euro Bussgeld.
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte in der Länderkammer, Masern seien keine harmlose Kinderkrankheit. Sie könnten einen bösen Verlauf bis hin zu Lungen- und Gehirnentzündungen nehmen. Eine Impfpflicht sei zwar ein Eingriff in die Freiheit des Einzelnen. Zum Freiheitsbegriff gehöre aber auch, nicht unnötig durch andere gefährdet zu werden.
Greifen soll die Impfpflicht auch für Lehrkräfte und Erzieherinnen sowie für Personal in medizinischen Einrichtungen wie Kliniken. Ebenfalls Pflicht werden Masern-Impfungen ausserdem für Bewohner und Mitarbeiter in Asyl-Unterkünften.
Zwei Tote in der Schweiz
Anders in der Schweiz: Da ist die Masernimpfung nicht obligatorisch. Sie wird vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) lediglich empfohlen. Laut BAG wurden seit Anfang Jahr 155 Masernfälle gemeldet. Zwei Personen starben an der hoch ansteckenden Krankheit. Mit einer Impfung schütze man nicht nur sich selbst, sondern auch andere Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht selbst impfen lassen können, so das BAG - etwa Säuglinge, Schwangere und immunsupprimierte Personen.
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