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Der Landrat soll bei Heimen und Spitex noch mitreden

Am Mittwoch berät der Landrat das Pflege- und Betreuungsgesetz. Neu will der Kanton die Verantwortung für die Langzeitpflege von den Gemeinden übernehmen. Der Landrat soll aber noch ein Auge darauf behalten.

16.12.19 - 04:30 Uhr
Politik

Wer heute alt wird, möchte möglichst lange selbstständig zu Hause leben. Das neue Pflege- und Betreuungsgesetz (PBG) soll diesem Bedürfnis der alternden Bevölkerung besser entsprechen. Damit dies gelingt, ist vorgesehen, die ambulanten Angebote zu stärken sowie einheitliche Standards für Pflege- und Betreuungsleistungen sicherzustellen. Spezialisierte ambulante Dienste wie Nachtspitex, Kinderspitex oder Palliativ Care sowie onkologische und alterspsychiatrische Angebote sollen kantonsweit für alle verfügbar sein.

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