Der Landrat soll bei Heimen und Spitex noch mitreden
Am Mittwoch berät der Landrat das Pflege- und Betreuungsgesetz. Neu will der Kanton die Verantwortung für die Langzeitpflege von den Gemeinden übernehmen. Der Landrat soll aber noch ein Auge darauf behalten.
Am Mittwoch berät der Landrat das Pflege- und Betreuungsgesetz. Neu will der Kanton die Verantwortung für die Langzeitpflege von den Gemeinden übernehmen. Der Landrat soll aber noch ein Auge darauf behalten.
Wer heute alt wird, möchte möglichst lange selbstständig zu Hause leben. Das neue Pflege- und Betreuungsgesetz (PBG) soll diesem Bedürfnis der alternden Bevölkerung besser entsprechen. Damit dies gelingt, ist vorgesehen, die ambulanten Angebote zu stärken sowie einheitliche Standards für Pflege- und Betreuungsleistungen sicherzustellen. Spezialisierte ambulante Dienste wie Nachtspitex, Kinderspitex oder Palliativ Care sowie onkologische und alterspsychiatrische Angebote sollen kantonsweit für alle verfügbar sein.