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Glarus regelt seine psychiatrischen Dienste neu

Die Glarner Regierung hat an der letzten Sitzung einige Entscheidungen betreffend dem psychiatrischen und dem psychotherapeutischen Angebot im Kanton getroffen. Die Vereinbarung der zuständigen Dienstleistern wird verlängert, wenn auch mit Änderungen.

Südostschweiz
11.12.19 - 10:55 Uhr
Politik
Glarus
In Glarus wird die psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung sichergestellt.
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In Glarus besteht eine Vereinbarung zwischen den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Diensten, (KJPD) der Kantonsspital Glarus AG (KSGL), der Stiftung Beratungs- und Therapiestelle Glarnerland (BTG) sowie dem Kanton Glarus. Wie es in einer Mitteilung des Regierungsrates heisst, wird diese Leistungsvereinbarung um ein weiteres Jahr verlängert.

Finanzielle Anpassungen

Das Kostendach von insgesamt 371'000 Franken bleibt unverändert. Dennoch werden finanzielle Anpassungen gemacht. Die Schlussabrechnung von 2018 hat der Regierung gezeigt, dass die Konsultationspauschalen höher waren als der tatsächliche Aufwand. Deshalb wurde an der gestrigen Regierungssitzung entschieden, dass die Kosten für die Beanspruchung der Dienstleistungen angepasst werden. Eine einzelne Beratung der KSGL kostet neu 116 Franken. Bei der BTG belaufen sich die Kosten auf 67 Franken.

Departementswechsel

Die BTG funktioniert als sozialmedizinischer Stützpunkt am Kantonsspital Glarus. Dabei steht vor allem die Beratung und Betreuung von Suchtkranken im Vordergrund. Bisher war das Department Volkswirtschaft und Inneres (DVI) für die Beratungs- und Therapiestelle zuständig. An der gestrigen Regierungsratssitzung wurde entschieden, dass neu das Department Finanzen und Gesundheit (DFG) zuständig ist. Dies mache Sinn, weil der Grossteil der erbrachten Leistungen krankenkassenpflichtig sei, betont die Glarner Regierung. Auch auf finanzieller Ebene mache der Departementswechsel Sinn, weil das DGF die Beiträge aus dem Alkoholzehntel sowie die Mittel zur Bekämpfung der Spielsucht koordiniere.

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