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Nationalrat kürzt Überbrückungshilfe für ehemalige Ratsmitglieder

Nur noch abgewählte und bedürftige Parlamentsmitglieder sollen künftig finanzielle Überbrückungshilfe erhalten, und dies höchstens noch sechs Monate lang. Das hat der Nationalrat entschieden.

Agentur
sda
09.12.19 - 20:09 Uhr
Politik
Ehemalige Parlamentsmitglieder sollen nur noch Überbrückungshilfe beziehen können, wenn sie abgewählt worden sind und nur noch bis zu sechs Monate lang. So will es der Nationalrat. (Themenbild)
Ehemalige Parlamentsmitglieder sollen nur noch Überbrückungshilfe beziehen können, wenn sie abgewählt worden sind und nur noch bis zu sechs Monate lang. So will es der Nationalrat. (Themenbild)
KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Der Nationalrat ging damit weniger weit als die Mehrheit seiner Staatspolitischen Kommission (SPK) beantragt hatte, und hiess die Vorlage mit 97 zu 87 Stimmen gut. Angestossen hatte die Neuerung die frühere Nationalrätin Natalie Rickli (SVP/ZH). Sie und die Mehrheit hatten die Abschaffung der Überbrückungshilfe verlangt.

Besserstellung gegenüber Arbeitslosen

Bedingung für eine Überbrückungshilfe ist heute, dass die Parlamentarier bei ihrem Ausscheiden noch nicht 65 Jahre alt sind, keinen gleichwertigen Ersatz für ihr Ratseinkommen vorweisen können oder bedürftig sind. Ob die Parlamentarier selber zurücktreten oder abgewählt werden, spielt keine Rolle.

Rickli und die Mehrheit fanden, dass die Überbrückungshilfe eine Besserstellung gegenüber anderen Arbeitslosen bedeute. Die Bezüger müssten während der Bezugszeit im Gegensatz zu Arbeitslosen zudem keine Bemühungen für eine Stellensuche nachweisen. Es brauche neben der Arbeitslosenversicherung keine zusätzliche Kasse.

Nach einer Abwahl müssten Parlamentarier und Parlamentarierinnen in der Lage sein, ihre berufliche Tätigkeit weiterzuführen respektive eine Erwerbsarbeit anzunehmen, hatten Rickli und die Mehrheit argumentiert. SPK-Sprecher Matthias Samuel Jauslin (FDP/AG) riet den jüngeren Ratskolleginnen und -kollegen, entsprechend vorzusorgen.

«Sofortige Entlassung»

Eine Minderheit hätte nicht auf die Vorlage eintreten wollen, unterlag aber mit 98 zu 84 Stimmen. Angelo Barrile (SP/ZH) erinnerte an den Wahlsonntag: «Eine Nicht-Wiederwahl entspricht einer sofortigen Entlassung.» Und wer zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen freiwillig gehe, sei im Arbeitsmarkt nicht vermittelbar.

Im Ständerat werde die vollständige Abschaffung der Überbrückungshilfe keine Mehrheit finden, warnte Barrile. Der Rat folgte denn auch einer Minderheit von SP, CVP, Grünen und GLP. Sie hatte eine reduzierte Überbrückungshilfe unter verschärften Voraussetzungen beantragt, bei Bedürftigkeit und nach einer Abwahl.

Wer freiwillig gehe könne den Berufseinstieg im Voraus planen, sagte Sprecherin Marianne Streiff (EVP/BE). Bezogen werden können sollte die Hilfe höchstens in den ersten sechs Monaten nach der Nicht-Wiederwahl und nur, wenn gleichzeitig keine Gelder der Arbeitslosenversicherung bezogen werden. Die Minderheit setzte sich mit 107 zu 77 Stimmen durch.

Heute wird die Überbrückungshilfe bis zu zwei Jahre lang ausbezahlt. Die Hilfe entspricht der einfachen maximalen AHV-Rente - derzeit 2370 Franken pro Monat. An dieser Obergrenze änderte der Nationalrat nichts. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.

Relativ selten beansprucht

Beansprucht wird die Überbrückungshilfe relativ selten. Nach den Wahlen im Herbst nehmen sie vier abgewählte Parlamentsmitglieder nach dem Wegfall ihres Ratseinkommens in Anspruch. Die Parlamentsdienste bestätigten eine Meldung von blick.ch.

Die Überbrückungshilfe gibt es seit 2003. Von 2004 bis 2018 wurden Überbrückungshilfen von insgesamt 923'000 Franken an ehemalige Ratsmitglieder ausbezahlt. Die Höhe der Unterstützungsbeiträge variierte dabei stark von Jahr zu Jahr, erreichte ihre Spitzen aber jeweils im Jahr nach den Wahlen.

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