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Vize Armon Vital übernimmt

Auf Ende 2019 treten sechs von neun Mitgliedern der Eidgenössischen Nationalparkkommission zurück, unter ihnen auch der Präsident Franz-Sepp Stulz. Fünf neue Mitglieder wurden bestimmt, die Position des Präsidenten ist derzeit noch vakant.

Südostschweiz
29.11.19 - 16:29 Uhr
Politik
Das Nationalparkzentrum des Schweizerischen Nationalpark in Zernez.
Das Nationalparkzentrum des Schweizerischen Nationalpark in Zernez.
OLIVIA AEBLI-ITEM

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat fünf neue Mitglieder für die Eidgenössische Nationalparkkommission (ENPK) gewählt. Wie aus einer Medienmitteliung hervorgeht, tritt Grossrätin Aita Zanetti aus Scuol die Nachfolge von Jnes Barblan aus S-chanf als Vertreterin der Region an. Pro Natura wird neu vertreten durch Marco Zanetti, Präsident von Pro Natura Ticino und Christoph Flory, Mitglied des Zentralvorstands von Pro Natura. Sie folgen auf Rosmarie Eichenberger und Christian Bernasconi.

Die beiden Sitze der Akademie der Naturwissenschaften Schweiz werden neu besetzt durch Karin Ammon, stellvertretende Generalsekretärin, und Norman Backhaus, Professor für Humangeografie an der Universität Zürich. Sie ersetzen Jürg Pfister und Yves Gonseth. 

Die Nachfolge des altershalber zurücktretenden Präsidenten Franz-Sepp Stulz bleibt aufgrund der kurzfristigen Absage der nominierten Person vakant. Das UVEK ist derzeit um eine Neubesetzung besorgt. In der Zwischenzeit wird Vizepräsident Armon Vital die Kommission leiten. Die Kommission wird erstmals im April 2020 in ihrer neuen Zusammensetzung tagen. 

Die Eidgenössische Nationalparkkommission ist der Stiftungsrat der öffentlich-rechtlichen Stiftung Schweizerischer Nationalpark und wird vom Bundesrat gewählt. Die ENPK besteht aus neun Mitgliedern: Pro Natura (3), Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (2), Schweizerische Eidgenossenschaft (2), Kanton Graubünden (1), Nationalparkgemeinden (1). Als strategisches Organ nimmt die ENPK im Auftrag des Staates sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertragswerk mit den Parkgemeinden wahr. Sie wählt den Direktor und die Bereichsleiter. 

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