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Ältere und kranke Menschen im Strafvollzug eine «Randerscheinung»

In den Schweizer Gefängnissen sind Menschen über sechzig Jahre im Bezug auf ihren Bevölkerungsanteil stark untervertreten und stellen gemäss einer Studie eine «Randerscheinung» dar. Sind sie pflegebedürftig, fehlen aber oft die entsprechenden Versorgungsangebote.

Agentur
sda
28.11.19 - 09:55 Uhr
Politik
Hinter Gittern sind über sechzigjährige Menschen eine kleine Minderheit. Trotzdem können sie den Strafvollzug vor Probleme stellen, vor allem, wenn sie pflegebedürftig werden. (Symbolbild)
Hinter Gittern sind über sechzigjährige Menschen eine kleine Minderheit. Trotzdem können sie den Strafvollzug vor Probleme stellen, vor allem, wenn sie pflegebedürftig werden. (Symbolbild)
KEYSTONE/GAETAN BALLY

Der Justizvollzug gelange so schnell einmal an seine Grenzen, kommt eine am Donnerstag veröffentlichte Studie des Schweizerischen Kompetenzzentrums für den Justizvollzug (SKJV) in 66 Einrichtungen zum Schluss. Sie beleuchtet die Gesundheit der Senioren im Vollzug und die vorhandenen Ressourcen für die Betreuung.

Von insgesamt 6139 inhaftierten Personen sind nur 325 oder 5,3 Prozent über sechzig Jahre alt. In der Bevölkerung liegt dieser Anteil bei rund 30 Prozent. Von den 325 Personen gelten 17 als hilfs- und zehn als pflegebedürftig. Nur in 45 von 66 erhobenen Einrichtungen sitzen über sechzigjährige Gefangene ein.

Alles in allem stellten ältere Personen die Einrichtungen nicht per se vor Probleme, heisst es in der Mitteilung des SKJV zur Erhebung. Die Versorgungssituation zeige aber, dass die Einrichtungen relativ rasch an ihre Grenzen gelangten, wenn die Insassen pflegebedürftig seien.

Nur eine Minderheit der Institutionen verfüge über eine spezielle Pflegeausstattung und ein angepasstes Vollzugsangebot. Zwei Drittel der Einrichtungen hätten jedoch personelle Massnahmen für die Betreuung von älteren Gefangenen umgesetzt. Die Studie rechnet damit, dass die Zahl der inhaftierten über 60-Jährigen bis 2035 auf rund 520 steigen wird.

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