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Schmerikon zieht wegen Doppelspurausbau vor Bundesgericht

Der Schmerkner Gemeinderat zieht wegen des geplanten Baus einer Doppelspur zwischen Uznach und Schmerikon vor Bundesgericht. Für Schmerikon sei es «nicht akzeptabel», dass der Gemeinde mehrfach Nachteile entstünden. Etwa ein Dienstleistungsabbau im Fahrplanangebot sowie erhebliche Beeinträchtigung auf dem Strassennetz.

Linth-Zeitung
19.11.19 - 11:34 Uhr
Politik
Beschäftigt weiter die Gerichte: Die Gemeinde Schmerikon geht wegen des Doppelspurausbaus vor Bundesgericht.
Beschäftigt weiter die Gerichte: Die Gemeinde Schmerikon geht wegen des Doppelspurausbaus vor Bundesgericht.
BILD ARCHIV

 

Der Gemeinderat Schmerikon erhebt gegen die Plangenehmigung der Doppelspur Uznach - Schmerikon des BAV Beschwerde vor Bundesgericht. Er sieht die SBB in der Verantwortung für die angemessene Erschliessung des Siedlungsgebietes südlich der Bahnlinie. Der Zugriff der Blaulichtorganisationen werde behindert und auf der Ortsdurchfahrt werde es zu erheblichen Beeinträchtigungen des Verkehrs kommen, wie der Gemeinderat in einer Mitteilung schreibt.

Seit mehreren Jahren planen die SBB die Errichtung einer Doppelspur zwischen Uznach und Schmerikon. Diese Doppelspur ist Voraussetzung für ein verdichtetes Fahrplanangebot mit zahlreichen Verbesserungen für die Region und den Kanton. Die Umsetzung des neuen Fahrplans war ursprünglich auf den Fahrplan 2020 vorgesehen. Wie der Gemeinderat Schmerikon in einer mitteilung schreibt, begleitete die Gemeinde im Rahmen der regionalen Mitwirkung dieses Projekt über die gesamte Planungszeit. «Nachdem das Bauprojekt und der angestrebte Fahrplan konkret wurden, entschloss er sich zum Widerstand. Er legt auch heute noch grossen Wert darauf, dass er im Grundsatz den Ausbau als zwingenden Schritt für eine Verbesserung des schienengebundenen öV-Angebots erachtet.» Nicht akzeptabel erscheine hingegen, dass der Gemeinde ausschliesslich mehrfache Nachteile entstehen. Konkret: ein Dienstleistungsabbau im Fahrplanangebot verbunden mit erheblicher Beeinträchtigung auf dem Strassennetz.

Der Gemeinderat habe daher anlässlich der Plangenehmigung Einsprache beim verfahrensleitenden Bundesamt für Verkehr (BAV) eingereicht. «Die Einsprache konnte 2018 die Plangenehmigung nicht abwenden; sie bewirkte jedoch diverse Auflagen und Vorbehalte». Das BAV wertete die Situation um den Bahnübergang (BUe) Allmeindstrasse als problematisch und verfügte, die SBB habe mit dem Kanton St. Gallen und der Gemeinde Schmerikon die kurz- und mittelfristig für einen gehörigen Betrieb des BUe Allmeindstrasse notwendigen flankierenden Massnahmen festzulegen. Weiter hätten die drei Parteien sich über die geplante Umfahrung, die finanzielle Beteiligung der Parteien daran etc. abzusprechen. «Nachdem diese Absprachen trotz Bemühungen des Gemeinderates nicht im gewünschten Umfang bzw. mit den erforderlichen Resultaten erfolgten, hat der Gemeinderat am 16. August 2018 beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen den Entscheid des BAV erhoben.»

Bundesverwaltungsgericht weist Beschwerde ab

«Mit Urteil vom 15. Oktober 2019 weist das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde ab», heisst es in der Mitteilung weiter. Zusammenfassend könne dem Urteil die Begründung entnommen werden, dass die Erschliessung des südlich gelegenen Siedlungsgebietes durch die Erhöhung der Sperrzeiten für den motorisierten Individualverkehr zwar verschlechtert werde, die Erschliessung aber nach wie vor hinreichend sichergestellt sei. Das Planungsdefizit für eine verbesserte Erschliessung sei durch den Kanton St. Gallen und die Gemeinde Schmerikon verursacht. Es werde durch den Doppelspurausbau nicht neu geschaffen, sondern lediglich infolge der veränderten Schliessungszeiten akzentuiert. Im Weiteren erachtet das Bundesverwaltungsgericht die Zufahrt von Blaulichtorganisationen mit geeigneten Massnahmen als «jederzeit gewährleistet».

Der Gemeinderat dagegen «erachtet es als politisches Versagen», wenn aus der Umsetzung eines Infrastrukturprojekts, einer beteiligten Partei ausschliesslich Nachteile erwachsen. «Es gehört zum Wesen der Politik, ausgewogene Ergebnisse zu erarbeiten, die es allen Beteiligten ermöglicht, das Vorhaben zu befürworten.» Es sei nachvollziehbar, dass das Fahrplanangebot sich primär nach den Bedürfnissen der Haltestellen mit hohen Frequenzen orientiert. «Hingegen ist die Zumutbarkeit für alle zu gewährleisten.» Der Verlust der Direktverbindung für Bahnfahrende aus Schmerikon nach St. Gallen, verbunden mit äusserst knappen Umsteigezeiten mit Perronwechsel in Uznach, ritzen an diesem Grundsatz, schreibt der Gemeinderat Schmerikon.

«Führt zu Verkehrschaos im Dorf»

Definitiv kippe die Bilanz zuungunsten Schmerikons, wenn zusätzlich bedingt durch den Fahrplanwechsel ein Verkehrschaos im Dorf ausgelöst werde. Wenn schon heute, beschränkt auf die Spitzenzeiten, bei Schrankenschliessungen von zwei Minuten die wartenden Fahrzeuge die Ortsdurchfahrt behindern, so wird bei den zukünftig sieben bis zehn Minuten zweimal die Stunde die Hauptstrasse mehrmals pro Tag blockiert. Da ist auch kein Durchkommen für die Blaulichtorganisationen mehr möglich, weil keine flankierenden Massnahmen greifen. Ein ganzer Ortsteil mit hunderten von Arbeitsplätzen, Bewohnern und wichtigen Sporteinrichtungen wird abgeschnitten. Der Gemeinderat lehnt daher dieses Projekt ab, da es ohne eine Unter- oder Überführung unvollständig ist.

Fristgerecht habe daher der Gemeinderat Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Die SBB hat bereits unbesehen des Gemeinderats-Beschlusses, die Umsetzung des neuen Fahrplans auf 2024 verschoben. Dieser Termin dürfte durch das Anrufen der höchsten nationalen Gerichtsinstanz nicht weiter tangiert werden. (eing/lz)

Mehr dazu in der morgigen Printausgabe der «Linth-Zeitung»

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