×

Hochseeschiff-Bürgschaften kosten den Bund weitere 129 Millionen

Die Bürgschaften für Schweizer Hochseeschiffe kommen den Bund teuer zu stehen: Der Bundesrat beantragt dem Parlament einen Nachtragskredit von 129 Millionen Franken. Vor zwei Jahren hatte das Parlament bereits einen Nachtragskredit von 215 Millionen Franken genehmigt.

Agentur
sda
07.11.19 - 12:06 Uhr
Politik
Die Bürgschaften für Schweizer Hochseeschiffe kosten den Bund weitere 129 Millionen Franken. (Symbolbild)
Die Bürgschaften für Schweizer Hochseeschiffe kosten den Bund weitere 129 Millionen Franken. (Symbolbild)
KEYSTONE/EPA HAVARIEKOMMANDO/HAVARIEKOMMANDO / HANDOUT

Der Bundesrat verabschiedete den zweiten Nachtragskredit bereits im Oktober. Darüber informiert hat er jedoch erst am Donnerstag. Trotz grosser Anstrengungen des Bundes zur Stärkung der Schiffsgesellschaften unter Schweizer Flagge hätten weitere Bürgschaftsziehungen nicht vermieden werden können, teilte er mit.

Es geht um gezogene Solidarbürgschaften für acht Schiffe der Gesellschaft Massmariner. Die Verbindlichkeit des Bundes gegenüber der Bank beträgt 128,7 Millionen Franken. Unter Berücksichtigung des erwarteten Erlöses aus den Schiffsverkäufen rechnet der Bund mit einem Verlust in der Grössenordnung von 100 Millionen Franken. Das entspräche der 2018 gebildeten Rückstellung.

Der bisherige Schaden aus den Bürgschaften würde sich damit auf 300 Millionen Franken erhöhen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Verkäufe der Hochseeschiffe erfolgreich abgeschlossen werden können, wie der Bundesrat schreibt.

Verkauf noch im Gang

Der Verkaufsprozess für die acht Massmariner-Schiffe ist laut dem Bundesrat im Gang. Per Mitte Oktober wurden zwei Hochseeschiffe verkauft und an den Käufer übergeben. Der Verkaufsplan sieht vor, bis Ende des Jahres 2019 mindestens zwei weitere Schiffe zu verkaufen und zu übergeben. Das Ziel sei es, den Verkauf der gesamten Massmariner-Flotte so rasch wie möglich abzuschliessen, schreibt der Bundesrat.

Anders als vor zwei Jahren musste der Bundesrat den Nachtragskredit verabschieden, bevor alle Verkaufsverträge unterzeichnet sind. Der Betrag für die Ablösung der Solidarbürgschaft müsse bis spätestens am 7. Februar 2020 bezahlt werden, heisst es in der Botschaft ans Parlament. Je eher die Zahlung erfolge, umso eher könnten weitere Kosten vermieden werden.

Bereits der zweite Kredit

Im Juni 2017 genehmigte das Parlament im Falle der SCL- und SCT-Schiffsgesellschaften einen Nachtragskredit in der Höhe von 215 Millionen Franken für Bürgschaften im Umfang von 254 Millionen Franken für 13 Hochseeschiffe. Der Verlust des Bundes dürfte bei diesen Bürgschaften am Ende laut dem Bundesrat bei rund 200 Millionen Franken liegen.

Ende 2016 hatte die Schweiz über 47 Hochseeschiffe mit durch den Bund verbürgten Krediten in Höhe von 794 Millionen Franken verfügt. Per Mitte Oktober waren es noch 26 Schiffe mit Bürgschaften in Höhe von rund 500 Millionen Franken. Ohne die Massmariner-Schiffe werden noch Bürgschaftsverpflichtungen im Umfang von 374 Millionen Franken für 20 Hochseeschiffe übrigbleiben.

Keine neuen Verpflichtungen

Neue Bürgschaftsverpflichtungen für Hochseeschiffe wird es nicht geben: Der Bundesrat hat Ende 2016 entschieden, den Rahmenkredit nicht zu erneuern. Im Auftrag des Parlaments prüft er derzeit auch, ob der Bund generell auf Solidarbürgschaften verzichten sollte.

Dass der Bund Bürgschaften für Hochseeschiffe gewährte, hat historische Gründe. Nach Ausbruch des Zweiten Weltkrieges kam es zu Versorgungsengpässen. Um die Versorgung zu gewährleisten, setzte die Schweiz auf den Weltmeeren Schiffe unter eigener Flagge ein.

Inzwischen hat die Bedeutung von Hochseeschiffen im Krisenfall aber abgenommen, wie der Bundesrat festhält. Lange hatte er das Risiko der Bürgschaften als gering eingeschätzt. Im Zuge der Finanzkrise von 2008 geriet die Hochseeschifffahrt jedoch weltweit in die Krise.

Leistungsrückstand genügt

Der Bund hat die Finanzierung der Hochseeschiffe mit Solidarbürgschaften besichert. Dies hat zur Folge, dass der Bürge bereits vor einer Vollstreckung gegenüber dem Hauptschuldner belangt werden kann. Voraussetzung für eine Geltendmachung der Bürgschaft ist lediglich ein Leistungsrückstand sowie die erfolglose Mahnung des Hauptschuldners oder dessen offenkundige Zahlungsunfähigkeit.

Auf den Massmariner-Schiffen häuften sich seit Januar 2019 die betrieblichen Probleme. Unzureichender Unterhalt führte zu mehreren Festhaltungen durch Hafenbehörden. Lohnzahlungen für die Mannschaften erfolgten wiederholt deutlich verspätet. Die betrieblichen Probleme wirkten sich zunehmend negativ auf die Flagge als Ganzes aus, schreibt der Bundesrat.

Sollte sich die Situation künftig nicht deutlich verbessern, werde das Aussendepartement weitere Schritte unternehmen müssen, um die Risiken für die Schweizer Flagge und damit negative Auswirkungen auf andere Schiffe unter Schweizer Flagge zu beschränken. In Frage käme eine Ausserverkehrssetzung der Schiffe oder ein Flaggenentzug. Ein solches Vorgehen würde die Gesellschaft Massmariner allerdings zusätzlich schwächen - mit Kostenfolgen für den Bund.

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Politik MEHR