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Trickdieb-Bande ergaunert 900'000 Franken

Mit einem Trickdiebstahl hat eine Bande in den Kantonen Waadt, Zürich und Luzern 900'000 Franken erbeutet. Praktisch unter den Augen der Eigentümer der Gelder, wechselten die Täter die Umschläge mit den Geldsummen aus. Nun muss die Staatsanwaltschaft Waadt ermitteln.

Agentur
sda
30.10.19 - 11:00 Uhr
Politik
Die Waadtländer Staatsanwaltschaft muss drei Fälle eines geschickten Trickdiebstahls untersuchen. (Symbolbild)
Die Waadtländer Staatsanwaltschaft muss drei Fälle eines geschickten Trickdiebstahls untersuchen. (Symbolbild)
KEYSTONE/ALESSANDRO CRINARI

Das Muster der mutmasslich vierköpfigen Bande war immer gleich, wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des Bundesstrafgerichts hervorgeht. So kontaktierte im ersten Fall ein Mann die Verwaltungsrätin einer Waadtländer Firma.

Er gab an, einer seiner Klienten in Dubai sei an Werkzeugmaschinen der Firma im Wert von rund 3,8 Millionen Franken interessiert. Die Verwaltungsrätin und der Geschäftsmann kamen überein, dass dieser für die Vermittlung eine Kommission von 600'000 Franken erhalten solle.

Von diesem Beitrag sollten 200'000 Franken in einem versiegelten Briefumschlag in einem Bankschliessfach aufbewahrt werden. Eine Frau der Bande erschien zu einem abgemachten Treffen in der Firma, wo sie das Geld zählte. Sie steckte es anschliessend in einen Umschlag, verschloss es mit Klebeband und übergab es der Verwaltungsrätin.

Als der Deal nicht zustande kam, holte die Verwaltungsrätin den Briefumschlag aus dem Safe und öffnete ihn. Statt der 200'000 Franken fand sie aber lediglich Papierschnitzel vor.

Genfer Kennzeichen erkannt

Mit dem gleichen Vorgehen erbeuteten die Trickdiebe in Zürich 400«000 Franken auf einen Schlag und im Kanton Luzern 300»000 Franken. Im Luzerner Fall konnte der Geprellte jedoch das Genfer Kennzeichen des schwarzen Mercedes angeben, mit welchem das Bandenmitglied davongefahren war.

Die Solothurner Kantonspolizei hielt diesen Wagen Ende Januar 2019 mit drei Insassen an. Zwei der Personen befinden sich noch in Untersuchungshaft. Der Aufenthalt der vierten Person ist nicht bekannt.

Weil weder der Kanton Zürich noch der Kanton Waadt die Untersuchung übernehmen wollten, musste die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts entscheiden. Sie schob die heisse Kartoffel der Waadtländer Staatsanwaltschaft zu, weil diese als erste in dieser Fallserie ermittelt hatte. (Beschluss BG.2019.39 vom 03.10.2019)

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