×

Parlament befasst sich mit Gegenvorschlag zur Transparenzinitiative

Trotz starken Gegenwinds von bürgerlichen Parteien in der Vernehmlassung hält die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK) an ihrem indirekten Gegenvorschlag zur Transparenzinitiative fest. Ob dieser auch im Parlament eine Mehrheit findet, ist fraglich.

Agentur
sda
25.10.19 - 16:33 Uhr
Politik
Von wem wird welche Partei in welchem Ausmass finanziert? Eine Volksinitiative will Licht ins Dunkel bringen. Das Parlament entscheidet auch über einen indirekten Gegenvorschlag. (Archivbild)
Von wem wird welche Partei in welchem Ausmass finanziert? Eine Volksinitiative will Licht ins Dunkel bringen. Das Parlament entscheidet auch über einen indirekten Gegenvorschlag. (Archivbild)
KEYSTONE/ANTHONY ANEX

14 Kantone sowie die SP, Grünen, Grünliberalen, BDP und EVP sind für die Vorlage, zehn Kantone sowie die SVP, FDP und CVP gehören dem gegnerischen Lager an. Letztere drei Parteien haben auch nach den Wahlen in beiden Kammern eine Mehrheit. Trotzdem will die SPK mit dem Gegenvorschlag dem populären Volksbegehren den Wind aus den Segeln nehmen.

Der Gesetzesentwurf nimmt wichtige Anliegen der Initiative auf, sieht aber höhere Schwellenwerte vor. Diese Schwellenwerte waren auch in der Vernehmlassung umstritten, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. «Während die eine Hälfte die Höhe der Schwellenwerte für die Offenlegungspflicht als richtig erachten, beurteilt die andere Hälfte diese als zu hoch.»

Schwellenwerte im Fokus

Vor diesem Hintergrund hat sich die Kommission auf einzelne Präzisierungen in der Vorlage beschränkt und diese mit 8 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen zuhanden des Ständerats verabschiedet. Insbesondere bei der Höhe der Schwellenwerte wird die kleine Kammer über verschiedene Minderheitsanträge zu entscheiden haben.

Konkret sieht die geplante Gesetzesänderung vor, dass die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien einmal im Jahr ihre Einnahmen sowie Zuwendungen im Wert von mehr als 25«000 Franken pro Person und Jahr offenlegen müssen. Die Initiative verlangt die Offenlegung ab 10»000 Franken. Zudem sollen auch Bilanz und Rechnung veröffentlicht werden müssen.

Gemäss dem indirekten Gegenvorschlag gilt eine Offenlegungspflicht auch für natürliche und juristische Personen, die eine Wahl- oder Abstimmungskampagne führen oder auf nationaler Ebene Unterschriften für ein Referendum oder eine Initiative sammeln. Der Schwellenwert für Aufwendungen soll bei 250«000 Franken liegen. Offengelegt werden müssten insbesondere die Schlussrechnung über die Einnahmen und Zuwendungen über 25»000 Franken pro Person und Jahr.

Umgang mit ausländischen Geldern

Bei der Initiative liegen die Schwellenwerte bei 100«000 respektive 10»000 Franken. Allerdings sind die Unterschriftensammlungen nicht ausdrücklich erwähnt. Auch in einem anderen Punkt geht die Ständeratskommission über den Initiativtext hinaus: Sie will die Annahme von Geld aus dem Ausland und anonyme Zuwendungen verbieten - unabhängig vom Betrag. Die Initiative hat nur anonyme Zuwendungen im Visier.

Kann die Herkunft einer anonymen Zuwendung nicht ermittelt und gemeldet oder zurückerstattet werden, muss das Geld dem Bund abgeliefert werden. Das Gleiche gilt für Zuwendungen aus dem Ausland, die nicht zurückerstattet werden können. Zuwendungen von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern gelten nicht als Zuwendungen aus dem Ausland.

Eine vom Bundesrat bezeichnete Behörde soll die Angaben von Personen und Organisationen kontrollieren und anschliessend publizieren. Bei Verstoss gegen die Melde- und Offenlegungspflichten drohen Bussen bis 40'000 Franken.

Ständerats-Klausel gestrichen

Zunächst hatte die Kommission eine besondere Regelung für Wahlkampagnen für den Ständerat vorgesehen. Weil der Bund dafür nicht zuständig sei, gelte die Offenlegungspflicht erst nach erfolgter Wahl, hiess es. Mit 6 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung hat die SPK nach Kritik in der Vernehmlassung entschieden, nun doch keine Offenlegungspflichten für Mitglieder des Ständerates vorzusehen.

Während eine Kommissionsmehrheit die Transparenzvorschriften auf Gesetzesstufe als sinnvoll erachtet, spricht sie sich dagegen aus, die Verfassung mit detaillierten Transparenzregeln zu überladen. Die Initiative wird deshalb mit 8 zu 4 Stimmen zur Ablehnung empfohlen.

Hinter der Volksinitiative «Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung (Transparenzinitiative)» stehen neben SP, Grünen, BDP und EVP auch die Piratenpartei sowie Transparency International Schweiz. Rückenwind erhalten sie durch erfolgreiche Volksinitiativen in den Kantonen Schwyz und Freiburg.

Internationale Kritik

Die Schweiz ist auch international unter Druck wegen mangelnder Transparenz in der Parteienfinanzierung. Sie hat die Empfehlungen des Europarat-Gremiums Greco bisher nicht umgesetzt. Vergangenes Jahr erhielt sie deshalb erneut die Note «ungenügend».

In ihrem sechsten Zwischenbericht kommt die Greco nun zum Schluss, dass die aktuellen Bemühungen der Schweiz bezüglich Transparenz in der Politikfinanzierung in die richtige Richtung gehen. Der indirekte Gegenentwurf zur Transparenzinitiative würde die Empfehlungen aus Sicht der Greco in ausreichendem Mass umsetzen.

Das Parlament hat bisher sämtliche Vorstösse für mehr Transparenz in der Parteienfinanzierung abgelehnt. Der Bundesrat lehnt sowohl die Initiative als auch einen Gegenvorschlag ab.

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Politik MEHR