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Bund senkt Preise von Medikamenten und spart 100 Millionen Franken

Der Bund überprüft alle drei Jahre die Preise der Arzneimittel auf der Spezialitätenliste, die von der obligatorischen Krankenversicherung vergütet werden. Im Jahr 2019 resultierten daraus Einsparungen von rund 100 Millionen Franken.

Agentur
sda
25.10.19 - 11:26 Uhr
Politik
Günstigere Medikamente: Der Bund hat seine dreijährliche Preissenkungsrunde abgeschlossen. Insgesamt 450 Millionen Franken konnten eingespart werden. (Themenbild)
Günstigere Medikamente: Der Bund hat seine dreijährliche Preissenkungsrunde abgeschlossen. Insgesamt 450 Millionen Franken konnten eingespart werden. (Themenbild)
KEYSTONE/GAETAN BALLY

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) senkte die Preise von 257 Originalpräparaten um durchschnittlich 16,3 Prozent, wie es am Freitag mitteilte. Dabei handelt es sich unter anderem um Herz-, Kreislauf- und Augen-Medikamente sowie Arzneimittel gegen Infektionskrankheiten.

Bei den übrigen 221 der 478 überprüften Originalpräparate war laut der Gesundheitsbehörde keine Preissenkung notwendig, da diese im Vergleich zu den Referenzländern und im Vergleich zu anderen Arzneimitteln weiterhin wirtschaftlich seien. Bei zehn Originalpräparaten sei zudem noch offen, ob die Preissenkungen umgesetzt werden könnten, da Beschwerden angekündigt seien.

Grosses Sparpotenzial

Gleichzeitig mit den Originalpräparaten wurden auch Generika und Co-Marketing-Arzneimittel überprüft. Für 178 von 313 dieser Arzneimittel führt die Überprüfung ebenfalls zu einer Preissenkung. Diese wird per 1. Dezember 2019 umgesetzt.

Die Überprüfung der restlichen 10 Prozent Arzneimittel kann mehrheitlich auf den 1. Februar 2020 abgeschlossen werden. Insgesamt ergeben sich für die Periode 2017-2019 Einsparungen von rund 450 Millionen Franken, wie das BAG weiter schreibt.

Nächste Runde steht bevor

In der Überprüfungsrunde 2012-2014 hatten die Preise um rund 600 Millionen Franken gesenkt werden können. 2015 und 2016 konnte keine Überprüfung stattfinden, weil die Verordnungsbestimmungen revidiert werden mussten. In früheren Jahren berücksichtigte das BAG bei der Preisüberprüfung der kassenpflichtigen Arzneimittel nur die Auslandspreise. Dagegen liefen die Pharmafirmen Sturm. Im Dezember 2015 erhielten sie vom Bundesgericht Recht.

Gemäss dem Urteil muss der Bund seither neben den Auslandspreisen auch das Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen im Vergleich zu anderen Arzneimitteln mit ähnlicher Wirkung einbeziehen (therapeutischer Quervergleich). Der Auslandpreisvergleich und der therapeutische Quervergleich werden je hälftig gewichtet.

Nächstes Jahr beginnt die dreijährliche Überprüfungsrunde von neuem. Überprüft werden wie bereits für das Jahr 2017 die Preise von Medikamenten gegen Magen/Darm-Erkrankungen sowie gegen Krebs.

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