Internetnutzer müssen bei Cookie-Speicherung aktiv zustimmen
Internetnutzer müssen beim Besuch von Webseiten einer Speicherung von Cookies auf ihren Computern aktiv zustimmen. Das urteilte der EU-Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg.
Internetnutzer müssen beim Besuch von Webseiten einer Speicherung von Cookies auf ihren Computern aktiv zustimmen. Das urteilte der EU-Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg.
Im vorliegenden Fall hatte ein Betreiber für ein Gewinnspiel bei der Einwilligung zur Benutzung von Cookies ein Ankreuzkästchen mit einem voreingestellten Häkchen verwendet.
Damit werde eine Zustimmung aber nicht wirksam erteilt, entschieden die EU-Richter nun. Der Nutzer solle vor jedem Eingriff in seine Privatsphäre geschützt werden. «Ein voreingestelltes Ankreuzkästchen genügt nicht».
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