×

Grosse Kammer stimmt Betreuungsurlaub für Eltern kranker Kinder zu

Eltern von schwer kranken Kindern sollen einen bezahlten Betreuungsurlaub von bis zu 14 Wochen erhalten. Das hat der Nationalrat als Erstrat entschieden. Zur Pflege anderer Familienmitglieder, zum Beispiel betagter Eltern, will er bis zehn freie Tage im Jahr gewähren.

Agentur
sda
23.09.19 - 19:13 Uhr
Politik
Der Nationalrat will erwerbstätigen Eltern einen Betreuungsurlaub von bis zu 14 Wochen gewähren, wenn ihre Kinder schwer krank sind. (Symbolbild)
Der Nationalrat will erwerbstätigen Eltern einen Betreuungsurlaub von bis zu 14 Wochen gewähren, wenn ihre Kinder schwer krank sind. (Symbolbild)
KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Mit den Gesetzesänderungen sollen erwerbstätige Männer und Frauen unterstützt werden, die kranke Angehörige betreuen, namentlich Kinder. Der Nationalrat folgte am Montag fast durchwegs dem Bundesrat und hiess die Vorlage mit 129 zu 48 Stimmen gut, bei 7 Enthaltungen. Die Nein-Stimmen kamen aus den Fraktionen der SVP und der FDP.

«Über Nacht zum Betroffenen»

Alle Fraktionen ausser der SVP wollten auf die Vorlage eintreten. Diese helfe, unentgeltlich geleistete Betreuungsarbeit und Erwerbsarbeit besser zu vereinen, lautete der Tenor. Auch sorge sie für eine Gleichbehandlung aller Betroffenen und schaffe Rechtssicherheit.

Rosmarie Quadranti (BDP/ZH) zitierte Erfahrungen eines Vaters mit einem krebskranken Kind. Eine Krebsdiagnose stelle das Familienleben auf den Kopf, und es könne jeden und jede treffen, sagte sie. «Über Nacht wird man zum Betroffenen.»

Verena Herzog (SVP/TG) vertrat die ablehnende Minderheit: «Es kann und muss nicht alles gesetzlich gelöst werden.» Heute werde mit einvernehmlichen Lösungen Sozialpartnerschaft gelebt. Die Sozialwerke sollten nicht noch stärker belastet werden. Der Antrag wurde mit 127 gegen 45 Stimmen abgelehnt, bei 14 Enthaltungen.

Verlängerung abgelehnt

Eltern von schwer kranken oder nach einem Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern sollen einen Anspruch erhalten auf 14 Wochen Betreuungsurlaub. Die Eltern können diese Tage frei unter sich aufteilen. Der Urlaub kann innerhalb von 18 Monaten tageweise oder am Stück bezogen werden.

Erkrankt ein Kind an Krebs, dürften die 14 Wochen indes knapp bemessen sein für die Behandlungs- und Genesungszeit. Ein Minderheitsantrag von Silvia Schenker (SP/BS), den Urlaub auf 28 Wochen zu verdoppeln, lehnte der Rat mit 134 zu 50 Stimmen ab.

Finanziert werden soll der Urlaub aus der Erwerbsersatzordnung (EO). Der Bundesrat schätzt die Kosten auf 74 Millionen Franken im Jahr. Der EO-Beitragsatz muss laut Bundesrat deswegen nicht erhöht werden. Abgelehnt wurde ein Antrag, den Urlaub auch zu gewähren, wenn andere Familienmitglieder als Kinder Betreuung benötigen.

Frei für Angehörigenbetreuung

Doch auch für die Betreuung dieser Familienmitglieder gibt es eine Erleichterung. Für die Pflege kranker Angehöriger - Familienmitglieder und Lebenspartnerinnen und -partner - bewilligte der Nationalrat bis zu zehn bezahlte Freitage im Jahr und folgte dem Bundesrat. Pro Ereignis soll bis zu drei Tage frei genommen werden können. Bei Kindern gilt die Begrenzung auf zehn Tage nicht.

Eine Minderheit von SVP- und FDP-Vertretern hätte die Freitage lediglich für die Betreuung kranker Familienmitglieder in auf- und absteigender Linie zulassen wollen, unterlag aber mit 74 gegen 110 Stimmen. Umstritten waren auch die Zahl der gewährten Urlaubstage und deren Aufteilung. Minderheitsanträge dazu wurden aber verworfen.

Eine Minderheit um Verena Herzog (SVP/TG) hätte pro Jahr nur bis zu sechs Tage Urlaub gewähren wollen. Eine zweite um Kathrin Bertschy (GLP/BE) hätte die Höchstzahl von drei Tagen pro Fall streichen, aber bei zehn Tagen im Jahr bleiben wollen. Eine dritte um Silvia Schenker (SP/BS) hätte das Limit von zehn Tagen streichen wollen.

Die Kosten für die Wirtschaft durch diese Freitage für die Betreuung schätzt der Bundesrat auf 90 bis 150 Millionen Franken im Jahr. Nach seinen Angaben sind in dieser Summe auch die Kosten für Ersatz am Arbeitsplatz enthalten.

Betreuungsgutschriften

Ausgeweitet wird weiter der Anspruch auf Betreuungsgutschriften für betreuende Angehörige. Voraussetzung für solche Gutschriften ist heute eine mindestens mittlere Hilflosigkeit der betreuten Person. Neu soll ein anerkannter Anspruch auf Hilflosenentschädigung bei AHV, IV, Unfallversicherung oder Militärversicherung genügen.

Der AHV entstehen laut Bundesrat damit zusätzliche Kosten von 1 Million Franken im Jahr. Betreuungsgutschriften gibt es neu auch bei der Betreuung von Lebenspartnerinnen und -partnern, sofern diese seit mindestens fünf Jahren im gemeinsamen Haushalt leben.

Der Rat folgte in diesem Punkt dem Bundesrat. Eine Senkung auf mindestens zwei Jahre respektive ein gemeinsames Kind als Voraussetzung fand im Rat keine Mehrheit. Ebenso lehnte er einen Minderheitsantrag von SVP und FDP ab, beim geltenden Recht zu bleiben.

Der Nationalrat hat auch die Ausrichtung der Hilflosenentschädigung und des Intensivpflegezuschlags der IV für Kinder neu geregelt. Betroffen sind Familien, die ein schwer behindertes Kind zuhause pflegen. Muss das Kind ins Spital, erhält die Familie nach geltendem Recht die Zahlungen nicht.

Neu werden die Beiträge trotz Spitalaufenthalt gewährt, damit Eltern ihren Kindern im Spital beistehen können. Der Rat folgte in diesem Punkt stillschweigend seiner Kommission. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Politik MEHR