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Kanton will Neophyten bekämpfen

Der Regierungsrat will im Kampf gegen fremde Pflanzen die privaten Gartenbesitzer stärker in die Pflicht nehmen.

Südostschweiz
21.09.19 - 04:30 Uhr
Politik
Das drüsige Springkraut gehört wie die Ambrosia, das Jakobskreuzkraut oder der noch immer in Gartenzentren verkaufte Kirschlorbeer zu den invasiven Pflanzen, den Neophyten.
Das drüsige Springkraut gehört wie die Ambrosia, das Jakobskreuzkraut oder der noch immer in Gartenzentren verkaufte Kirschlorbeer zu den invasiven Pflanzen, den Neophyten.
PRESSEBILD

Neophyten sind Pflanzen, die hier im Glarnerland nicht heimisch sind. Jene, die sich schnell ausbreiten und daher nur schwer zu bekämpfen sind, bedrohen durch ihre Ausbreitung die einheimischen Pflanzenarten. Daher werden sie seit Jahren bekämpft – oft aber nur mit mässigem Erfolg.

Der Bund will daher griffigere Vorschriften zur Eindämmung dieser gebietsfremden Organismen und diese im Umweltschutzgesetz verankern. Dabei sollen auch die privaten Gartenbesitzer stärker als bisher mit in die Pflicht genommen werden.

Der Regierungsrat des Kantons Glarus begrüsst diese Absicht, wie einer Mitteilung von dieser Woche zu entnehmen ist. Er möchte aber bei der Ausarbeitung und der Bestimmung der zu bekämpfenden Arten mitwirken. Regionale Anliegen sollen stärker berücksichtigt werden, als es der Bund in seinem Gesetzesentwurf vorsieht. Denn die Kantone würden die betroffenen Schutzgüter besser kennen und könnten auf ihre Gegebenheiten angepasste Massnahmen treffen, so der Glarner Regierungsrat zuhanden des Bundes.

Zusatzkosten: Bund in der Verantwortung

Die Glarner Regierung geht davon aus, dass die in der Vorlage angeführten Zusatzkosten für Bund und Kantone zu tief geschätzt wurden. Deshalb sei es notwendig, den Kantonen zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten zu bieten. Andernfalls besteht laut Regierungsrat die Gefahr, dass die neuen Vorschriften wegen fehlender Mittel nur mangelhaft umgesetzt werden. Die Listen, welche die einzelnen Arten den unterschiedlichen Stufen zuweisen, sollen nach Konsultation von Experten erstellt werden.

Der Regierungsrat lehnt es jedoch ab, dass ein Expertengremium alleine Entscheide mit derart weitreichenden Folgen auf Vollzugsebene fällt.

Lokale Situation beachten

Dem Bund wird im Entwurf neu die Möglichkeit eingeräumt, kantonsübergreifende Massnahmen festzulegen und diese zu koordinieren. Diese Kompetenz hält der Kanton Glarus für sachgerecht; Massnahmen des Bundes sind vor allem dann angezeigt, wenn Organismen auftreten, die der Bekämpfungspflicht mit dem Ziel Tilgung unterstehen. Für alle anderen Organismen sei es jedoch notwendig, die betroffenen Kantone eng in die Ausgestaltung der kantonsübergreifenden Massnahmen einzubeziehen, damit diese ihr Wissen einbringen könnten.

Kontrolle von privaten Gärten

Neu sollen Grundeigentümer dazu verpflichtet werden können, Bekämpfungsmassnahmen gegen invasive gebietsfremde Organismen durchzuführen oder zu dulden. Da die Kantone die Möglichkeit erhalten sollten, gestützt auf Massnahmenpläne und eine eigene Risikobewertung für bestimmte Gebiete ein höheres Schutzniveau zu definieren, müssen sie nach Ansicht der Glarner Regierung auch die Möglichkeit erhalten, in diesen besonders schützenswerten Gebieten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer zur Einhaltung der Unterhaltspflicht anzuhalten.

Die Strafbestimmungen sollen neu auch eine vorsätzliche Verletzung dieser Vorschriften umfassen. Auch dies begrüsst der Kanton Glarus grundsätzlich. Allerdings will er Verstösse nicht pauschal unter Strafe stellen. Strafbar soll sich erst machen, wer einer konkreten Anordnung der zuständigen Behörde nicht nachkommt.

Weiterführende Informationen zu den problematischen Arten der invasiven Pflanzenarten gibt es im nationalen Daten- und Informationszentrum der Schweizer Flora.

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