×

Zigarettenwerbung in der Presse und im Internet soll verboten werden

Drei Jahre nach der Rückweisung des Geschäfts an den Bundesrat will der Ständerat die Schrauben beim Umgang mit Tabakprodukten nun doch anziehen. Zigarettenwerbung in der Presse und im Internet soll verboten werden. Die Beratungen sind aber noch nicht abgeschlossen.

Agentur
sda
17.09.19 - 13:19 Uhr
Politik
Zwar will der Ständerat Zigarettenwerbung auf Plakaten weiterhin erlauben. Doch anderswo hat er die Schrauben angezogen, um eine WHO-konforme Gesetzgebung zu erreichen. (Themenbild)
Zwar will der Ständerat Zigarettenwerbung auf Plakaten weiterhin erlauben. Doch anderswo hat er die Schrauben angezogen, um eine WHO-konforme Gesetzgebung zu erreichen. (Themenbild)
KEYSTONE/GAETAN BALLY

Die kleine Kammer ist am Dienstag beim ersten Teil der Beratungen zum Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten vollumfänglich ihrer vorberatenden Gesundheitskommission gefolgt. Dabei handelt es sich um einen Kompromiss zu den Vorschlägen des Bundesrats, über die dann noch der Nationalrat zu entscheiden hat.

Vorlage mit langer Geschichte

An Werbeverboten war der erste Anlauf für ein neues Tabakproduktegesetz gescheitert: Das Parlament wies das Gesetz 2016 zurück. Beim zweiten Anlauf sah der Bundesrat zunächst auch Werbebeschränkungen vor. Nach Kritik in der Vernehmlassung strich er diese aber.

Gemäss dem Entwurf des Bundesrats soll es in Sachen Werbebeschränkungen beim heutigen Recht bleiben. Heute gilt ein Werbeverbot für Tabak in Radio und Fernsehen. Untersagt ist auch Werbung für Tabakprodukte, die sich speziell an Jugendliche richtet.

Kein Verbot von Plakatwerbung

Der Ständerat schlägt nun vor, zusätzlich Tabakinserate in Zeitungen und Zeitschriften sowie Werbung im Internet zu verbieten. Ausserdem soll Tabaksponsoring von Anlässen mit internationalem Charakter untersagt werden.

Beides sah auch das 2016 gescheiterte Gesetz vor. Allerdings war damals zusätzlich geplant, auch Plakatwerbung für Tabakprodukte sowie Werbespots im Kino schweizweit zu verbieten. Beides ist in manchen Kantonen bereits heute verboten, in anderen aber erlaubt.

WHO-konforme Regeln

Ständerat Joachim Eder (FDP/ZG) sagte im Namen der Kommission, die Änderungen schafften die Voraussetzungen zur Ratifizierung der Rahmenkonvention der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Eindämmung des Tabakgebrauchs. «Die Türen stünden damit weit offen.» Wegen der fehlenden Einschränkungen von Werbung und Sponsoring konnte die Schweiz das Abkommen bisher nicht ratifizieren.

Ein griffiger Kinder- und Jugendschutz sowie die Erfüllung der Mindestanforderungen der Konvention seien für die Mehrheit oberstes Ziel, sagte Eder. Mit Blick auf die Konvention will der Ständerat auch die Verkaufsförderung durch die unentgeltliche Abgabe von Tabakprodukten verbieten. Die Tabakindustrie will er zur Bekanntgabe der Ausgaben für Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring verpflichten.

Schärfere Sponsoringbestimmungen

Weiter will der Ständerat ins Gesetz schreiben, dass bei von Bund, Kantonen und Gemeinden organisierten Veranstaltungen und Tätigkeiten kein Sponsoring durch die Tabakindustrie erfolgen darf. Dieser Entscheid fiel mit 23 zu 19 Stimmen.

Vor kurzem war Aussenminister Ignazio Cassis in die Kritik geraten, weil am Schweizer Auftritt an der Expo 2020 in Dubai ein Zigarettenhersteller als Sponsor vorgesehen war. Das Aussendepartement verzichtete schliesslich auf die Gelder des Tabakmultis.

Kaum grundsätzlicher Widerstand

Am Dienstag war von den bürgerlichen Vertretern nur noch vereinzelt von einem «Angriff auf die freie Marktwirtschaft» zu hören. Dieses Argument stach in der Debatte vor drei Jahren noch hervor und führte zum zwischenzeitlichen Absturz der Vorlage.

Nun herrscht weitgehend Konsens darüber, dass das neue Gesetz die Hürden für Tabakwerbung höher setzen soll, damit die Jungen nicht mit dem Rauchen beginnen. Es sei zudem ein wirksamer Beitrag zur Senkung der Gesundheitskosten, sagte Kommissionssprecher Eder.

Initiative will weiter gehen

Gemäss einer aktuellen Studie der ZHAW führt der Tabakkonsum in der Schweiz zu medizinischen Kosten in Höhe von 3 Milliarden Franken. Dies entspricht 4 Prozent der gesamten Gesundheitsausgaben. Weitere 2 Milliarden betragen Produktionsverluste durch den Tabakkonsum.

Die Linke pochte wie schon 2016 erfolglos für schärfere Regeln. Sie forderte ein Verbot jeglicher Werbung, die Minderjährige erreichen kann. Diese Bestimmung würde das Hauptanliegen der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» erfüllen, die vergangene Woche mit 113'500 Unterschriften eingereicht wurde.

Verkaufsverbot wird noch diskutiert

Die Behandlung weiterer Kapitel des Gesetzes sowie die Gesamtabstimmung finden voraussichtlich in der dritten Sessionswoche statt. Dabei geht es unter anderem um ein Verkaufsverbot von Tabakprodukten und elektronischen Zigaretten an Minderjährige. Heute gilt in einigen Kantonen eine Alterslimite von 16 Jahren. Drei Kantone kennen keine Altersgrenze.

Auch die vom Bundesrat vorgeschlagene Regelung von E-Zigaretten und Tabakprodukten wie Snus wird noch zu reden geben. Alle E-Zigaretten - ob nikotinfrei oder nikotinhaltig - sollen dem Tabakproduktegesetz unterstellt werden.

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Politik MEHR