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Angehörige sollen bei Organspende weiterhin mitreden können

Jedes Jahr sterben Dutzende Menschen, weil kein Spendeorgan zur Verfügung steht. Die Organspende-Initiative, die einen Wechsel zur Widerspruchslösung verlangt, geht dem Bundesrat zu weit. Er schlägt einen Kompromiss vor.

Agentur
sda
13.09.19 - 13:38 Uhr
Politik
Weil zu wenige Personen zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt haben, sterben in der Schweiz jedes Jahr Dutzende Menschen. Der Bundesrat will die Situation mit einem neuen System entschärfen. (Archivbild)
Weil zu wenige Personen zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt haben, sterben in der Schweiz jedes Jahr Dutzende Menschen. Der Bundesrat will die Situation mit einem neuen System entschärfen. (Archivbild)
KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Der Bundesrat hat am Freitag eine Änderung des Transplantationsgesetzes als indirekten Gegenvorschlag zur Initiative in die Vernehmlassung geschickt. Die Revision sieht wie die Initiative einen Systemwechsel vor, bezieht aber auch die Angehörigen mit ein. Der Bundesrat wolle Rücksicht nehmen auf alle Positionen bei dieser schwierigen Frage, erklärte Gesundheitsminister Alain Berset vor den Bundeshausmedien.

Heute gilt in der Schweiz die Zustimmungslösung: Eine Organspende kommt nur dann infrage, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Spende zugestimmt hat. Liegt keine Willensäusserung vor, müssen die Angehörigen entscheiden. Die Folge davon ist, dass es in der Schweiz zu wenig Spendeorgane gibt. Vergangenes Jahr sind 68 Personen auf der Warteliste für ein Spendeorgan gestorben.

Ethisch nicht vertretbar

Die Initiative «Organspende fördern - Leben retten» verlangt, dass jede Person Organspender wird, die sich nicht zu Lebzeiten dagegen ausgesprochen hat. Die Zustimmung zur Organentnahme wird vermutet. Für den Bundesrat ist es ethisch nicht vertretbar, den Angehörigen kein Mitspracherecht einzuräumen. Er habe aber grosses Interesse an einer erhöhten Verfügbarkeit von Spendeorganen, sagte Berset. Die Initiative lehne er aber ab.

Als Alternative schlägt er zwar einen Systemwechsel zur Widerspruchslösung vor. Dafür will er ein Register schaffen, in dem sich eintragen kann, wer seine Organe beim Tod nicht spenden will. Widerspruch wäre auch in anderer Form möglich. Entscheidend sei der Wille der verstorbenen Person, sagte Berset.

Findet sich kein dokumentierter Wille, werden aber wie bisher die Angehörigen befragt. Sie könnten einer Entnahme von Organen widersprechen, wenn dies dem mutmasslichen Willen der verstorbenen Person entspricht. Damit nähert sich der Vorschlag des Bundesrats wieder der heutigen Situation an.

«Keine Revolution»

«Es ist keine Revolution», gab Berset zu. Er gehe aber davon aus, dass die neue Regelung bei der Entscheidung in einer sehr schwierigen Situation helfen könne. Wenn man es nicht genau wisse, würde man künftig von einer Zustimmung ausgehen. «Das kann die Situation erleichtern», sagte Berset.

Konkret sollen die Angehörigen zunächst befragt werden, ob sich die betroffene Person zum Beispiel in früheren Gesprächen für oder gegen eine Organspende ausgesprochen hat. Eine solche Willensäusserung würde als verbindlich betrachtet. Liegen solche Informationen nicht vor, haben die Angehörigen ein Widerspruchsrecht.

Vorbereitende Massnahmen zur Erhaltung der Organe dürften aber schon vor einem allfälligen Widerspruch durchgeführt werden. Wenn keine nächsten Angehörigen auffindbar sind, können Organe grundsätzlich entnommen werden. Diese Regelung soll gelten für Personen ab 16 Jahren, die in der Schweiz leben.

Systemwechsel wirkt

Parallel dazu soll die Bevölkerung intensiv über den Systemwechsel informiert werden. Der Bundesrat wolle eine breite und vertiefte Situation über die Organspende führen, heisst es im Bericht zum indirekten Gegenvorschlag.

Die meisten europäischen Länder kennen heute eine Widerspruchslösung, bei der auch die Angehörigen einbezogen werden. Dazu gehören Frankreich, Österreich, Italien oder Spanien, die alle eine deutlich höhere Spenderate haben als Deutschland, die Schweiz oder Grossbritannien, wo die Zustimmungslösung gilt.

Die Voraussetzungen für eine Spende würden die gleichen bleiben wie heute: Organe spenden können nur Personen, die im Spital einen Hirntod infolge Hirnschädigung oder Herz-Kreislauf-Stillstand erleiden. Verstirbt jemand ausserhalb des Spitals, ist eine Organspende nicht möglich.

Unterschiedliche Ansätze

Hinter der Organspende-Initiative steht die Jeune Chambre Internationale (JCI), eine weltweite Vereinigung von Menschen im Alter von 18 bis 40 Jahren mit über 200'000 Mitgliedern. Die Initiative wurde 2017 lanciert.

Anfang Woche hatte die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK) einen eigenen Vorschlag präsentiert, um die Zahl der Organspenden zu erhöhen. Personen sollen regelmässig aufgefordert werden, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und anzugeben, ob sie ihre Organe spenden wollen oder nicht. Diese sogenannte Erklärungsregelung trägt nach Ansicht der NEK dem Selbstbestimmungsrecht am besten Rechnung.

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