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Moutiers Separatisten wollen keinen Rekurs ans Bundesgericht

Moutiers Separatisten wollen so rasch wie möglich eine neue Volksabstimmung über die künftige Kantonszugehörigkeit des heute bernjurassischen Städtchens. Sie möchten, dass ein Urteil des bernischen Verwaltungsgerichts nicht ans Bundesgericht weitergezogen wird.

Agentur
sda
12.09.19 - 22:45 Uhr
Politik
Moutiers Separatisten zogen Ende August nach dem Urteil des bernischen Verwaltungsgerichts in einem "Trauerzug" durch das Städtchen.
Moutiers Separatisten zogen Ende August nach dem Urteil des bernischen Verwaltungsgerichts in einem "Trauerzug" durch das Städtchen.
KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT

An einer Versammlung am Donnerstagabend in Moutier sprachen sich 399 Personen für eine rasche Abstimmung aus. 18 Personen stimmten für einen Weiterzug und drei enthielten sich der Stimmen. Es handelt sich um eine Empfehlung von Moutiers Separatisten an diejenigen, welche 2018 ein erstinstanzliches Urteil ans Verwaltungsgericht weiterzogen.

Laurent Coste von der Bewegung «Moutier ville jurassienne» sagte, die Urheber von Rekursen an das Verwaltungsgericht seien nicht gezwungen, die Empfehlungen zu befolgen. Es sei aber davon auszugehen, dass sie befolgt würden. Vier Rekurse sind laut Coste noch nach Lausanne weiterziehbar.

Im Juni 2017 hatten die Stimmberechtigten Moutiers mit lediglich 137 Stimmen Unterschied entschieden, dass das heute bernjurassische Städtchen zum Kanton Jura wechselt.

Die Regierungsstatthalterin des Berner Juras annullierte aber nach Rekursen von Probernern den Urnengang im November des vergangenen Jahres. Die Verlautbarungen der Gemeinde vor der Abstimmung von 2017 seien als unzulässige, irreführende Propaganda zu werten. Gegen diesen Entscheid wehrten sich die Separatisten ihrerseits mit Rekursen am bernischen Verwaltungsgericht.

Dieses bestätigte im August die Annullation des Urnengangs wegen «schwerer Rechtsverletzungen». Moutiers Separatisten beschlossen in der Folge, alle Separatisten der bernjurassischen Ortschaft zu einem allfälligen Weiterzug dieses Urteils zu befragen.

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