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Drei Tage im Zeichen der straffälligen Jugendlichen

Vertreter von Jugendanwaltschaften, Jugendgerichten und Vollzugseinrichtungen aus der ganzen Schweiz weilen Mitte September in Glarus. Sie nehmen an der Jahrestagung der Schweizerischen Vereinigung für Jugendstrafrechtspflege teil.

Südostschweiz
11.09.19 - 09:08 Uhr
Politik
In der Kantonsschule Glarus wird drei Tage lang über Jugendkriminalität diskutiert.
In der Kantonsschule Glarus wird drei Tage lang über Jugendkriminalität diskutiert.
ARCHIV

Die Schweizerische Vereinigung für Jugendstrafrechtspflege trifft sich einmal jährlich zu einer dreitägigen Veranstaltung, um ein Thema aus dem Bereich des Jugendstrafrechtes vertieft zu behandeln. Das diesjährige Treffen findet vom 11. bis 13. September in der Kantonsschule Glarus statt. Damit ist der Kanton Glarus seit 1966 zum dritten Mal Gastgeberkanton, wie die Staatskanzlei mitteilt. Rund 200 Personen aus der gesamten Schweiz nehmen an dieser dreitägigen Veranstaltung teil, darunter auch Gäste aus Deutschland, Frankreich, Österreich und Italien.

Jedes Jahr widmet sich die Vereinigung einem speziellen Thema. Dieses Jahr geht es um die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen weiblichen und männlichen Jugendlichen, die straffällig werden. Die Statistik zeige nämlich, dass es einen markanten Unterschied zwischen den Geschlechtern gebe, heisst es in der Mitteilung weiter.

Dies zeigt sich auch im Kanton Glarus. Alleine im Jahr 2019 bis August sind 73 Jungs straffällig geworden. Darauf kommen 16 Mädchen. Auch die Jahre 2018 und 2019 zeigen ähnliche Zahlen. Durchschnittlich seien 17 Prozent der Straftaten auf Mädchen zurückzuführen und rund 83 auf Jungs, wie es heisst. Schutzmassnahmen wie persönliche Betreuung, eine Pflegefamilie oder ein Heim, benötigen durchschnittlich 14 Prozent der straffälligen Mädchen und rund 86 Prozent der straffälligen Jungs.

Hotelzimmer als Mangelware

Einen dreitägigen Anlass dieser Grössenordnung zu organisieren, ist für einen kleinen Kanton wie Glarus eine Herausforderung, heisst es weiter. Nur schon innerhalb des Glarnerlandes genügend freie Hotelzimmer für die einzeln anreisenden Personen zu finden, sei nicht ganz einfach und erfordere eine frühzeitige Planung. Es sei aber alles frühzeitig aufgegleist worden. (rac)

Für Jugendliche zwischen 10 und 18 Jahren gilt ein spezielles Strafrecht - das Jugendstrafrecht. Das Jugendstrafrecht setzt sich aus dem Jugendstrafgesetz und der Jugendstrafprozessordnung zusammen. Kinder sind ab dem 10. Lebensjahr strafmündig. Die Strafmündigkeit bezeichnet das Alter, ab welchem jemand für eine Tat, die das Gesetz mit einer Strafe bedroht, bestraft werden kann. Die strafrechtliche Verantwortung beginnt in der Schweiz mit dem 10. Geburtstag. Jüngere Kinder sind somit nicht strafmündig.

Im schweizerischen Jugendstrafrecht geht es in erster Linie um den Schutz und die Erziehung der Jugendlichen. Deshalb werden sie häufig nicht im eigentlichen Sinne bestraft, sondern es werden erzieherische und/oder therapeutische Massnahmen angeordnet.

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