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Ständeratskommission will CO2-Grenzwert für Gebäude ab 2023

Für Altbauten soll ab 2023 ein CO2-Grenzwert gelten, wenn die Heizung ersetzt werden muss. Das hat die Umweltkommission des Ständerates (Urek) im Rahmen der Beratungen zum CO2-Gesetz beschlossen. Die Kantone stellen sich dagegen.

Agentur
sda
03.09.19 - 12:11 Uhr
Politik
Alt- und Neubauten in Sempach. Muss die Heizung ersetzt werden, soll für Altbauten ab 2023 ein CO2-Grenzwert gelten. (Symbolbild)
Alt- und Neubauten in Sempach. Muss die Heizung ersetzt werden, soll für Altbauten ab 2023 ein CO2-Grenzwert gelten. (Symbolbild)
KEYSTONE/GAETAN BALLY

Die Frage der Gebäudegrenzwerte dürfte im Ständerat zu reden geben: Die Kommission hat sich mit der knappen Mehrheit von 7 zu 6 Stimmen dafür ausgesprochen, dass bereits 2023 ein Grenzwert eingeführt werden soll, wie sie am Dienstag mitteilte.

Ab diesem Zeitpunk sollen noch maximal 20 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter Energiebezugsfläche und Jahr ausgestossen werden dürfen. Der Wert würde in Fünfjahresschritten verschärft. In einer ersten Lesung hatte die Kommission einen tieferen Grenzwert zu einem späteren Zeitpunkt ins Auge gefasst.

Planungssicherheit schaffen

Der Gebäudegrenzwert ab 2023 soll dazu führen, dass die Kantone im Gebäudebereich das Reduktionsziel von minus 80 Prozent bis 2050 erreichen. So werde Planungssicherheit geschaffen, argumentiert die Kommission. Die nötigen Technologien existierten bereits.

Aus der Gegnerinnen und Gegner ist zum einen der Zeitpunkt zu früh gewählt. Zum anderen sollte der Fokus nicht allein auf dem CO2-Ausstoss liegen. Auch die Energieeffizienz müsse berücksichtigt werden, fordern sie.

Wie der Bundesrat schlagen Kommissionsminderheiten vor, Grenzwerte nur dann einzuführen, wenn die Emissionen aus Gebäuden nicht genügend sinken sollten. In diesem Fall soll ab 2028 ein Grenzwert von 12 Kilogramm beziehungsweise 20 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter gelten. Der Grenzwert würde in Fünfjahresschritten um jeweils fünf Kilogramm reduziert.

Kantone gegen frühen Grenzwert

Gegen einen Grenzwert bereits ab 2023 wehren sich auch die kantonalen Energiedirektorinnen und -direktoren. Für die Kantone wäre es kaum möglich, rechtzeitig Regelungen zu erlassen, teilten sie vor kurzem mit.

Sie warnten ausserdem vor zu tiefen CO2-Grenzwerten. Solche seien nur über den Einbau von Wärmeerzeugern aus erneuerbarer Energie zu erreichen, gaben sie zu bedenken. Damit werde das Ziel untergraben, die Energieeffizienz des Gebäudeparks zu erhöhen. Hausbesitzer, die bereits die Heizung ersetzt hätten, würden kaum zusätzlich in die Sanierung der Gebäudehülle investieren.

Die Energiedirektorinnen und -direktoren sprachen sich für jene Version aus, welche nun eine Kommissionsminderheit vorschlägt: 20 Kilogramm pro Quadratmeter, wenn das Absenkziel bis 2027 nicht erreicht wird. Die Mehrheit der Kommission kam den Kantonen aber in einem anderen Punkt entgegen: Sie schlägt vor, den Anteil des Bundes zur Finanzierung der Massnahmen im Gebäudebereich zu erhöhen.

Klimaverträglichkeit prüfen

Weiter schlägt die Kommission vor, im Rahmen der Revision des CO2-Geseztes die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) um den Klima-Aspekt zu erweitern.

Neu geplante Anlagen, die der UVP unterstehen, sollen ihre Treibhausgasemissionen begrenzen müssen. Verursachen sie Emissionen, sollen sie diese kompensieren müssen. Dem stimmte die Kommission mit 6 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu.

In der Gesamtabstimmung nahm sie die Vorlage mit 11 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung an. Die Urek zeigt sich überzeugt, dass mit diesem Massnahmenpaket das Netto-null-Ziel bis 2050 zu erreichen ist. Der Ständerat wird die Vorlage in der Herbstsession beraten.

Abgabe auf Flugtickets

Wichtige Entscheide hatte die Kommission schon an früheren Sitzungen gefällt. In vielen Punkten ging sie über den Entwurf des Bundesrates hinaus. So sprach sie sich für eine Flugticketabgabe zwischen 30 und 120 Franken aus, differenziert nach Klasse und Reisedistanz. Geht es nach dem Willen der Kommission, werden auch Benzin und Diesel teurer.

Die Hersteller und Importeure fossiler Treibstoffe müssen bereits heute einen Teil der CO2-Emissionen kompensieren. Wie der Bundesrat will die Urek, dass sie einen grösseren Teil kompensieren müssen - bis zu 90 Prozent. Zusätzlich will sie, dass ein höherer Anteil im Inland kompensiert werden muss: 2025 soll der Inlandanteil von 15 auf 20 Prozent erhöht werden.

Finanziert werden die Kompensationsprojekte durch einen Aufschlag auf den Treibstoffpreis. Diesen will die Urek indes begrenzen: Bis 2024 soll die Kompensation den Liter Treibstoff um höchstens 10 Rappen verteuern dürfen, ab 2025 um bis zu 12 Rappen. Die Vorlage des Bundesrats sieht keine Deckelung vor. In der Botschaft schätzt der Bundesrat, dass der Treibstoffpreis mit seiner Version bis 2030 um 4 bis maximal 10 Rappen pro Liter steigen würde.

Eine CO2-Lenkungsabgabe auf Benzin und Diesel sehen weder der Bundesrat noch die Ständeratskommission vor. Die Kommission will den Bundesrat aber mit einem Postulat beauftragen, eine solche zu prüfen. Prüfen soll der Bundesrat zudem, wie energetische Sanierungen von Gebäuden regulatorisch vereinfacht werden könnten. Bisweilen komme es zu einem Zielkonflikt zwischen der CO2-Reduktion und dem Heimat- und Ortsbildschutz, hält sie fest.

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