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Graubünden darf den Schweizer Pass verschenken

Dank einem speziellen Gesetzesartikel darf Graubünden jemanden einbürgern. Einfach so. Aber weshalb?

01.09.19 - 11:08 Uhr
Politik
Den begehrten Schweizer Pass einfach so erhalten als Dank und Ehrung.
Den begehrten Schweizer Pass einfach so erhalten als Dank und Ehrung.
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Bundespräsident Ueli Maurer will WEF-Gründer Klaus Schwab mit einer Einbürgerung ehren. «Ein unmögliches Geschenk», hiess es. Es gebe in der Schweiz keine rechtliche Grundlage dafür. Doch in der letzten Woche hat sich im Bündner Grossrat gezeigt, dass das so nicht stimmt.

Schon seit 2005 gibt es einen Artikel im Bürgerrechtsgesetz des Kantons Graubünden, der dieses spezielle Geschenk ermöglicht, wie der Tages Anzeiger schreibt. Selbstverständlich müssen dafür die Voraussetzungen des Bundes für eine Einbürgerung erfüllt sein. Ist dem so, darf der Kanton Graubünden als Ehre den Schweizer Pass ausstellen, wie Regierungsrat Peter Peyer (SP) im Grossen Rat erklärte.

Wohnsitz in Graubünden ist nicht nötig

Sieben mal in den vergangenen zwölf Jahren wurde von diesem Artikel Gebrauch gemacht und ein Ehrenbürgerrecht ausgesprochen. Dieses unterscheidet sich nicht vom herkömmlichen Schweizer Bürgerrecht. Seit 2018 ist es nicht einmal mehr notwendig, dass die geehrte Person einen Wohnsitz in Graubünden hat. In der Botschaft zum Gesetz heisst es: Es gebe auch Persönlichkeiten ohne Wohnsitz im Kanton Graubünden, welche sich in herausragender Weise um das hiesige Gemeinwohl verdient gemacht hätten.

Graubünden ist nicht der einzige Kanton mit Spezial-Artikel

Auch die Kantone Zug, Basel-Land und Schaffhausen haben einen Gesetzesartikel, der es ihnen erlaubt einen Schweizer Pass zur Ehre auszustellen.

Grossrätin Julia Müller (SP) kritisiert diesen Artikel allerdings. Sie meint, dass das Bündner Ehrenbürgerrecht die Rechtsgleichheit gefährde. «Die Ehrenbürger müssen den Antrag nicht selbst stellen, keine Gebühren zahlen und nicht mal länger hier gewohnt haben», wird sie im Tages Anzeiger zitiert. Rechtlich gesehen sei dies eine Erleichterung der Einbürgerung und sie werde den Gesetzesartikel allenfalls politisch in Frage stellen.

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