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Drogenhandel: Reinheitsgrad zu Ungunsten der Täterin bestimmt

Das Bundesgericht hat die Verurteilung einer Drogenhändlerin zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten aufgehoben. Die Vorinstanz hatte bei der Berechnung der reinen Menge des beschlagnahmten Kokains die Ungenauigkeit der Analyse ausser Acht gelassen.

Agentur
sda
29.08.19 - 12:00 Uhr
Politik
Das Bundesgericht hat in einem Fall von Kokainhandel zu Gunsten der Verurteilten entschieden. (Themenbild)
Das Bundesgericht hat in einem Fall von Kokainhandel zu Gunsten der Verurteilten entschieden. (Themenbild)
KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI

Die Frau wurde im Mai vergangenen Jahres vom Bezirksgericht Saane wegen schwerer Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt. Das Freiburger Kantonsgericht wies die Berufung der Frau im März 2019 ab. Das Gericht hielt fest, dass die Beschuldigte total 60 Gramm Kokain an zwei Dealer verkauft habe.

Das Kantonsgericht ging von einem Reinheitsgrad von 31 Prozent aus und somit von 18,6 Gramm reinen Kokains. Ab 18 Gramm handelt es sich gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung um einen schweren Fall. Die Sanktion beträgt dann eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr.

Die Freiburger Justizbehörden hatten das Institut für Rechtsmedizin mit der Analyse des Kokains beauftragt, wie aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor geht.

Die Untersuchung ergab einen Reinheitsgrad von 31 Prozent mit einer Ungenauigkeit von 3,5 Prozent. Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass das Kantonsgericht diese Ungenauigkeit hätte beachten müssen und nur von einem Reinheitsgrad von 27,5 Prozent hätte ausgehen dürfen. Unter diesen Umständen beträgt die Menge der reinen Kokains noch 16,5 Gramm, was unter der Grenze für einer schwere Widerhandlung liegt.

Das Bundesgericht hat das Urteil der Vorinstanz aufgehoben und zum neuen Entscheid an diese zurückgewiesen. (Urteil 6B_632/2019 vom 20.08.2019)

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