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In Klosters herrscht Einstimmigkeit

Es war eine klare Entscheidung am Montagabend: Der Gemeinderat Klosters-Serneus hat zwei Sachgeschäfte einstimmig angenommen. Dies soll laut dem Gemeindepräsident auch im September an der Urne so aussehen.

Südostschweiz
07.08.19 - 04:30 Uhr
Politik
Umbau Bahnhof Klosters Dorf
Der Gemeinderat stimmt einer Strassenunterführung im Zusammenhang mit dem Umbau des Bahnhofs zu.
GEMEINDE KLOSTERS

Der Gemeinderat Klosters-Serneus war sich einig: Den Sachgeschäften zur Strassenunterführung Bahnhof Klosters Dorf und dem Erlass eines kommunalen Öffentlichkeitsgesetzes wurde ohne Gegenstimmen zugestimmt. Der Abstimmung der Urnengemeinde am 15. September 2019 steht somit nichts mehr im Weg. Gemeindepräsident Kurt Steck hofft auch im September auf zwei klare Entscheidungen, wie er gegenüber Radio Südostschweiz sagt.

Der Bau einer Strassenunterführung sei im Zusammenhang mit dem zwingend erforderlichen Umbau des Bahnhofs Klosters Dorf notwendig, wie es in einer Mitteilung der Gemeinde heisst. «Die Unterführung ist für die Zukunft des Dorfes und für das Gewerbe sehr entscheidend», so der Gemeindepräsident.

Kernstück der kommunalen Vorlage bildet die Realisierung einer Strassenunterführung ab der heutigen westlichen Einfahrt der Bahnhofstrasse Klosters Dorf, mit welcher der südlich liegende Teil von Klosters Dorf erschlossen werden soll. Mit der Realisierung der Unterführung werden zwei Bahnübergänge aufgehoben. Beim Bau der Strassenunterführung wird mit Gesamtkosten von 6.08 Millionen Franken gerechnet, wovon die Gemeinde Restkosten von knapp 4 Millionen zu tragen hat.

Die Motion des kommunalen Öffentlichkeitsgesetzes ist schon seit dem Jahr 2016 ein Thema in Klosters. Steck hofft auf einen Abschluss des Themas und eine klare und saubere Transparenz mit der Abstimmung im September.

Das Öffentlichkeitsprinzip soll das Geheimhaltungsprinzip mit Öffentlichkeitsvorbehalt ablösen, welches in der Gemeinde Klosters-Serneus momentan gilt. Es gewährt Antragstellern Zugang zu zahlreichen amtlichen Dokumenten, für deren Erhalt bis dato ein besonderes Interesse geltend gemacht werden musste. Das Öffentlichkeitsrecht wurde durch die Verfassungskommission «Gemeindeführungsstrukturen» erarbeitet. Es soll – abgesehen von wenigen Abweichungen – das auf kantonaler Ebene bereits seit 2016 bestehende Pendant für die Gemeinde erklären. (nua)

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