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Testosteron-Regel ist bei Läuferin Caster Semenya wieder anwendbar

Die Testosteron-Regel des Internationalen Leichtathletikverbands darf bei Mittelstreckenläuferin Caster Semenya wieder angewendet werden. Das Bundesgericht hat seine superprovisorische Anordnung vom Mai aufgehoben. Somit kann sie ihren Titel in Doha nicht verteidigen.

Agentur
sda
30.07.19 - 21:44 Uhr
Politik
Die südafrikanische Mittelstreckenläuferin Caster Semenya hat vor Bundesgericht eine erste Niederlage einstecken müssen. (Archivbild)
Die südafrikanische Mittelstreckenläuferin Caster Semenya hat vor Bundesgericht eine erste Niederlage einstecken müssen. (Archivbild)
KEYSTONE/WALTER BIERI

Materiell hat das Bundesgericht noch keinen Entscheid gefällt. In einer am Mittwoch veröffentlichten Verfügung hat das höchste Schweizer Gericht das Gesuch von Semenya um eine provisorische Nichtanwendung des sogenannten DSD-Reglements (Eligibility Regulations for the Female Classification - Athletes with Differences of Sex Development) abgewiesen. Bei dem Reglement handelt es sich um Testosteron-Limits für Mittelstreckenläuferinnen mit intersexuellen Anlagen.

Mit dem Urteil kann die südafrikanische Athletin ihren Weltmeistertitel über 800 Meter an den Leichtathletik-Weltmeisterschaften in Doha vom September nicht verteidigen.

Semenyas Beschwerde gegen den Entscheid des Internationalen Sportschiedsgerichts (TAS) vom April wird somit keine aufschiebende Wirkung gewährt. Abgewiesen hat das Bundesgericht auch das Gesuch des südafrikanischen Leichtathletikverbands, das DSD-Reglement gegenüber allen Athletinnen auszusetzen.

Das Bundesgericht hat bei der Gewährung provisorischer Massnahmen oder der aufschiebenden Wirkung im Bereich der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit eine strenge Praxis, wie es in seiner Verfügung ausführt. Damit Massnahmen angeordnet würden, müsse sich nach einer ersten summarischen Prüfung ergeben, dass eine Beschwerde sehr wahrscheinlich begründet sei. Dies sei vorliegend nicht der Fall.

Beschränkte Überprüfung

Das Bundesgericht prüft Fälle internationaler Schiedsgerichtsbarkeit nicht frei. Es entscheidet lediglich, ob ein angefochtener Entscheid mit fundamentalen Grundsätzen der Rechtsordnung vereinbar ist. Aus diesem Grund ist es an die Feststellungen des TAS zum Sachverhalt gebunden.

Semenya machte vor dem Bundesgericht eine Verletzung des Diskriminierungsverbots geltend. Sie rügte zudem einen Verstoss gegen den «ordre public» aufgrund einer Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte und ihrer Menschenwürde.

Sportlerin enttäuscht

In einer Erklärung zeigte sich Semeny sehr enttäuscht darüber, dass sie ihren «hart erarbeiteten Titel nicht verteidigen» könne. Das werde sie aber nicht davon abhalten, weiter für die Menschenrechte für alle betroffenen Sportlerinnen zu kämpfen.

Der Internationale Leichtathletikverband IAAF hat das neue DSD-Reglement im April 2018 erlassen. Es betrifft acht Laufwettbewerbe für Frauen und erfasst ausschliesslich Athletinnen mit XY-Chromosomen.

Diese Frauen weisen einen ähnlich hohen Testosteronspiegel wie Männer auf. Aus diesem Grund verlangt das Reglement eine dauerhafte Senkung des Spiegels, solange die Athletinnen an internationalen Wettkämpfen teilnehmen wollen. (Verfügung 4A_248/2019 vom 29.07.2019)

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