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Wachkoma-Patient Lambert stirbt nach jahrelangem Rechtsstreit

Frankreichs wohl bekanntester Wachkoma-Patient ist nach fast elf Jahren im Spital gestorben. Der 42-jährige Vincent Lambert starb am Donnerstagmorgen im Klinikum Reims - neun Tage nach der Einstellung der künstlichen Ernährung.

Agentur
sda
11.07.19 - 13:49 Uhr
Politik
Lamberts Eltern haben bereits eine Klage gegen die Ärzte eingereicht. Sie werfen den Medizinern vor, ihren Sohn ermordet zu haben. Archivbild)
Lamberts Eltern haben bereits eine Klage gegen die Ärzte eingereicht. Sie werfen den Medizinern vor, ihren Sohn ermordet zu haben. Archivbild)
KEYSTONE/AP/THIBAULT CAMUS

Zuvor hatte es ein dramatisches juristisches Tauziehen um den Behandlungsstopp gegeben. Der tragische Fall hat nicht nur Lamberts Familie zerrissen, sondern auch Frankreich gespalten. Ein heftiger Streit um das Thema Sterbehilfe war entbrannt. Die Anwälte der Eltern bezeichnen den Tod ihres Sohnes als «Verbrechen des Staates».

Lambert war im Jahr 2008 bei einem Verkehrsunfall verunglückt und hatte sich schwer am Kopf verletzt. Er befand sich seitdem in einer Art Wachkoma. Die katholischen Eltern wollten den Tod ihres Sohnes mit aller Macht verhindern und klagten sich durch alle Instanzen.

Sie scheiterten in Frankreich immer wieder - auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Lamberts Ehefrau setzte sich dafür ein, dass ihr Mann sterben konnte. Das würde seinem Wunsch entsprechen, argumentierte sie. Allerdings hatte Lambert keine Patientenverfügung, was den Fall umso komplizierter machte.

Zuletzt hatte Frankreichs oberstes Gericht nach dem zermürbenden Rechtsstreit den Weg für einen erneuten Stopp der Behandlung von Lambert freigemacht. Die Behandlung war schliesslich am vergangenen Dienstag eingestellt worden. Die künstliche Ernährung war bereits im Mai für einige Stunden gestoppt worden. Ein französisches Berufungsgericht hatte damals die Wiederaufnahme angeordnet.

Klage gegen Ärzte

Am Montag hatten Lamberts Eltern schliesslich angekündigt, nicht weiter juristisch gegen den Behandlungsstopp vorzugehen. Doch ob der Streit nun vorbei ist und sich die Familie vielleicht sogar versöhnen wird, ist offen.

Die Eltern haben bereits eine Klage gegen die Ärzte Lamberts eingereicht. Sie werfen den Medizinern vor, ihren Sohn ermordet zu haben. Die Staatsanwaltschaft leitete eine Untersuchung ein.

In einer Mitteilung ihrer Anwälte ist von einem «Verbrechen des Staates» die Rede. Auf die Würde eines behinderten Menschen sei keine Rücksicht genommen worden. Der Tod ihres Sohnes und die Einstellung der Behandlung seien ein «schändlicher Fehler».

Am Donnerstagmorgen endete die tragische Geschichte für Vincent Lambert im Spital. Er sei um 8.24 Uhr gestorben, sagte sein Neffe François Lambert französischen Medien. Er sei erleichtert nach all den Jahren des Leidens. «Es ist nicht traurig, es bringt die Dinge wieder in Ordnung», sagte er über den Tod seines Onkels. Es wäre schön, wenn die Affäre Lambert nun ende und der Rest privat bleibe.

Einmischung von Kirche und Politik

In den Fall hatten sich immer wieder Vertreter aus Politik und Kirche auf höchster Ebene eingeschaltet. «Wir waren traurig, die Nachricht von Vincent Lamberts Tod zu hören», erklärte nun Papst-Sprecher Alessandro Gisotti. Gott sei der einzige Herr des Lebens vom Anfang bis zu seinem natürlichen Ende. Die Päpstlichen Akademie für das Leben erklärte, dass Lamberts Tod und seine Geschichte eine Niederlage für die Menschheit seien.

Lamberts Hirn war bei dem Unfall schwerst geschädigt worden. Als Folge dessen befand er sich in einem vegetativen Zustand, einer Art Wachkoma. Das heisst in der Regel, dass Patienten zwar die Augen offen haben und wach erscheinen, aber keinen Gegenstand fixieren und auch nicht mit Sprache oder Bewegungen auf äussere Einflüsse reagieren. Das Stammhirn ist aber noch aktiv, Blutdruck, Atmung und viele Reflexe werden weiter geregelt.

In Lamberts Fall kamen Ärzte zu dem Ergebnis, dass dieser Zustand irreversibel - also unumkehrbar - sei. Die Eltern sehen das anders und argumentieren, ihr Sohn sei lediglich schwer behindert gewesen und brauche dauerhafte Pflege.

In Frankreich ist die aktive Sterbehilfe, also einem Menschen ein tödlich wirkendes Mittel zu verabreichen, verboten, im Gegensatz zu der Schweiz. Passive Sterbehilfe durch das Abschalten von Apparaten und indirekte Sterbehilfe, bei der starke Medikamente Schmerzen lindern und als Nebenwirkung das Sterben beschleunigen, sind zulässig.

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